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02.09.2020 12:58 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Arztpraxen bilden ambulanten Schutzwall für Kliniken

Refinanzierung der notwendigen Schutzausrüstung gefordert


 

 

Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegten Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zugestimmt. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

 

„Immer weniger Patientinnen und Patienten müssen aufgrund einer COVID-19-Infektion intensivmedizinisch behandelt werden. Durch breites Testen werden lokale Infektionsausbrüche sofort erkannt. Die Krankenhäuser kehren daher zum Normalbetrieb zurück und fahren ihre Behandlungskapazitäten zügig hoch. Ein flächendeckendes Freihalten von Betten, ein weiterer Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten sowie finanzielle Hilfen in Form von Freihaltepauschalen und Pauschalen für zusätzliche Intensivbetten sind nicht mehr nötig. Folgerichtig sollten diese Hilfszahlungen an Kliniken über das Krankenhausentlastungsgesetz zum 30. September 2020 durch krankenhausindividuelle Entgelte abgelöst werden. Zu diesem Urteil kommt auch der von Bundesgesundheitsminister Spahn eingesetzte Expertenbeirat, der seinen Abschlussbericht am 25. August 2020 vorgelegt hat.

 

Ganz anders das Bild in den Haus- und Facharztpraxen: Hier rollt schon in wenigen Wochen wie in jedem Jahr die Welle der Atemwegsinfektionen auf die ambulante Versorgung zu. Die über 100.000 Praxen in Deutschland müssen sich diesen Herbst und Winter auf eine Erkältungssaison unter Pandemiebedingungen einstellen. Mehr als zwei Drittel der jährlich insgesamt 32 Millionen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte behandelten Erkältungs- und Grippeinfekte entfallen auf die Monate Oktober bis März.

 

Haus- und Facharztpraxen werden in dieser Zeit erneut einen ambulanten Schutzwall für die Kliniken bilden und maßgeblich dazu beitragen, dass das deutsche Gesundheitssystem bei einer zusätzlichen Influenza-Welle nicht bis an seine Kapazitätsgrenzen belastet wird. Diese zentrale medizinische Schutzfunktion des ambulanten Leistungsbereichs sollte berücksichtigt werden – insbesondere dann, wenn es darum geht, die Sonderaufwendungen für die unter Pandemiebedingungen weiterhin notwendige Schutzausrüstung zu refinanzieren.“ Quelle: Zi-PM am 1. September 2020