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29.08.2020 10:23 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene

PKV: Wir beteiligen uns an Corona-Zusatzkosten

Vorwürfe zurückgewiesen – Minutiöse Argumentation


 

 

Presseinformation des PKV-Verbandes vom 27. August 2020:

 

In den ersten Wochen und Monaten der Corona-Pandemie hatten fast sämtliche Heilberufe Einnahmeausfälle hinzunehmen. Grund dafür waren vor allem entfallene oder verschobene Behandlungen. Insbesondere im Krankenhausbereich mussten zudem Kapazitäten aus bewusster Vorsorge für Pandemiefälle freigehalten werden. Anders als jüngst behauptet, ist die Privaten Krankenversicherung (PKV) bis auf einen minimalen Anteil von 0,4 Prozent an allen Zusatzkosten entsprechend ihrem Versichertenanteil beteiligt. Und das zusätzlich zur ihrem ohnehin höheren Finanzierungsanteil im Krankenhausbereich. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Corona-Maßnahmen und PKV-Beteiligung im stationären Bereich.

 

  • Ausgleichszahlungen: Die Krankenhäuser erhalten bis zum 30. September 2020 einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen. Für jedes Bett, das dadurch nicht belegt wird, erhalten die Häuser mittlerweile einen Betrag zwischen 360 und 760 Euro pro Tag.
  • Kosten: Noch nicht bekannt. Schon jetzt zeigt sich allerdings, dass die ursprünglich von der Bundesregierung angenommen Kosten von 3 Milliarden Euro nicht ausreichen werden. Finanziert werden die Kosten zunächst aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Allerdings wird eine Refinanzierung aus Steuermitteln erfolgen. Die Privatversicherten sind damit mindestens genauso an den Kosten beteiligt wie die gesetzlich Versicherten.
  • Pflegeentgeltwerte: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Pflegeentgeltwertes um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag ab dem 1. April 2020 beschlossen.
  • Kosten: Die Mehrausgaben werden von der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe getragen. Die PKV trägt davon 270 Millionen Euro.
  • Schutzausrüstung: Bis zum 30. September erhalten Krankenhäuser einen Zuschlag von 50 Euro pro Patienten für Schutzausrüstungen – unabhängig davon, ob dieser mit dem Coronavirus infiziert ist. Für Infiziert gilt seit dem 3. Juli sogar ein erhöhter Zuschuss von 100 Euro.
  • Kosten: Der PKV entstehen hierdurch Zusatzkosten von 42 Millionen Euro.
  • Corona-Tests: Krankenhäuser erhalten pro stationär durchgeführte Corona-Tests seit Juni 2020 ein Sonderentgelt, das zunächst auf 63 Euro, später auf 52,50 Euro festgesetzt wurde.
  • Kosten: Die zusätzlichen Kosten für die PKV betragen 47,2 Millionen Euro.
  • Allgemeiner Finanzierungsbeitrag der PKV: Unabhängig von der Corona-Pandemie finanziert die PKV den Krankenhausbereich grundsätzlich stärker mit, als es ihrem Anteil an Versicherten entspricht.
  • Kosten: Durch so genannte Wahlleistungen – also die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlungen – fließen so jedes Jahr 2,99 Milliarden Euro zusätzlich in den stationären Bereich.
  • Intensivbetten: Die Krankenhäuser erhalten einen Bonus für zusätzliche Intensivbetten. Das ist eine Regelung, an der die Private Krankenversicherung aus rechtlichen Gründen nicht beteiligt ist – das betrifft allerdings weniger als 0,4 Prozent der Gesamtkosten der Krankenhaus-Rettungsschirme.

 

Fazit: Allein schon bei den bisher bekannten Mehrkosten durch die Corona-Pandemie im Krankenhaus trägt die PKV 359,2 Millionen Euro – zusätzlich zu den knapp 2 Milliarden Euro aus ihrem ohnehin überproportionalen Finanzierungsbeitrag. Hinzu kommt ein noch nicht bekannter Kostenanteil der Privatversicherten und der Versicherungsunternehmen über steuerfinanzierte Ausgleichszahlungen an den Gesundheitsfonds. Diese Zahlen belegen, dass die Private Krankenversicherung auch im stationären Bereich zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung steht. Quelle: PM des PKV-Verbandes am 27. August 2020