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20.08.2020 12:56 Alter: 4 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

„Neurologische Manifestationen bei COVID-19“

S1-Leitlinie veröffentlicht


 

 

Unter Federführung von Prof. Dr. med. Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), ist nun eine S1-Leitlinie zu „Neurologischen Manifestationen bei COVID-19“ erschienen. Sie gibt laut einer Mitteilung der DGN „klare Handlungsempfehlungen für die Versorgung von Patienten mit SARS-Cov-2-Infektion und neurologischen Manifestationen“. Darüber hinaus gibt die Leitlinie Handlungsempfehlungen zur Versorgung von Patienten mit neurologischer Erkrankung während der Pandemie und für den Schutz des versorgenden Personals.

 

Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie hat sich abgezeichnet, dass die Viruserkrankung nicht nur durch Ressourcenverlagerung und Angst vor Ansteckung indirekt die Versorgung neurologischer Erkrankungen beeinflusst, sondern auch direkt zu neurologischen Symptomen und Folgeerkrankungen führen kann. Weltweit haben Untersuchungen gezeigt, dass eine SARS-CoV-2 Infektion mit dem vermehrten Auftreten von neurologischen Manifestationen wie Hirnnervenaffektionen, Enzephalopathien und Enzephalomyelitiden, ischämischen Schlaganfällen und intrazerebralen Blutungen sowie neuromuskulären Erkrankungen assoziiert sein kann.

 

„Während wir zu Beginn der Pandemie eine geringe Schnittmenge zwischen COVID-19 und unserem Fach sahen und glaubten, die Herausforderung läge vor allem in der Organisation der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen neurologischen Erkrankungen während des Lockdowns, haben wir schnell erkennen müssen, dass die Neurologie neben der Pneumologie und Intensivmedizin im Epizentrum der Pandemie steht. COVID-19 ist mit einem hohen Prozentsatz an neurologischen Manifestationen verbunden und deren Bandbreite ist groß. Die Präsentationen und Verläufe sind oft sehr heterogen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass COVID-19-Patienten neurologisch mitbetreut werden“, erklärt Peter Berlit. Aufschlussreich sei beispielsweise, dass viele der Schlaganfälle im Kontext von COVID-19 nicht bei Patienten im höheren Alter mit vorbestehenden, typischen Schlaganfall-Risikofaktoren aufgetreten seien. Mehrere Studien-Autoren hätten berichtet, dass auch jüngere COVID-19-Patienten ohne Gefäßerkrankungen von den Insulten gewesen seien.

 

Grundsätzlich wird dazu geraten, Patienten mit neurologischen Symptomen, die über den Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns hinausgehen, in eine neurologische Klinik, vorzugsweise mit neurologischer Intensivstation, zu überweisen, denn alle neurologischen Manifestationen erfordern eine rasche stationäre Diagnostik und Therapie. Oft sind bei diesen Patienten nach der Akuterkrankung rehabilitative und sozialmedizinische Maßnahmen und im späteren Verlauf auch ambulante neurologische Verlaufskontrollen erforderlich.

 

Darüber hinaus gibt die Leitlinie Handlungsempfehlungen zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit neurologischer Erkrankung während der SARS-CoV-2-Pandemie und für den Schutz des versorgenden Personals.

 

Außer den Handlungsempfehlungen zur Versorgung von Patienten mit neurologischer Erkrankung ist auch die Empfehlung enthalten, intensivpflichtige, beatmete COVID-19-Patienten aufmerksam auf neurologische Manifestationen zu untersuchen. So heißt es im Leitlinientext: „Neurologische Manifestationen von COVID‐19 können leicht in der schwerwiegenden, pulmonal dominierten Intensivsituation maskiert bleiben. Deshalb muss aktiv nach einer Mitbeteiligung des zentralen oder peripheren Nervensystems gesucht werden.“ Hintergrund dieser Empfehlung: Eine kürzlich publizierte Studie zeigte, dass allein 65 Prozent der kritisch kranken COVID-19-Patienten mindestens ein neurologisches Problem hatten, bei 7 von 86 dieser Patienten wurde sogar ein Schlaganfall diagnostiziert.

 

„Das zeigt, wie enorm wichtig die neurologische Diagnostik bei schwerkranken COVID-19-Patienten ist, denn die invasiv beatmeten Menschen erhalten in der Regel eine Analgosedierung, sind also nicht bei Bewusstsein und können daher nicht über neu auftretende Symptome berichten. Ohne ein routinemäßiges neurologisches Screening können dann schwere neurologische Begleiterkrankungen vom Hirninfarkt bis zur Enzephalomyelitis völlig unerkannt bleiben“ erklärt Peter Berlit und führt weiter aus: „Es wurde bereits viel über die hohe Sterblichkeit von beatmeten COVID-19-Patienten diskutiert, die in Deutschland etwa 50% betrug. Es ist denkbar, dass viele von ihnen nicht rechtzeitig diagnostizierte neurologische Komplikationen hatten. Eine neurologische Mitbetreuung von intensivpflichtigen COVID-19-Patienten ist daher aus unserer Sicht essentiell.“ Quelle: Deutsche Gesellschaft für Neurologie am 18. August 2020