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14.08.2020 09:47 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

KBV: „Nullrunde ist ein Affront"

Verhandlungen zum Orientierungswert 2021 geplatzt


 

 

Die Honorarverhandlungen zur Anpassung des Orientierungswertes im Jahr 2021 sind vorerst gescheitert. „Wir sehen derzeit keine Grundlage zu weiteren Verhandlungen und haben bereits den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen“, erklärten Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, und Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

 

Grund ist die Forderung der Krankenkassen nach einer Nullrunde. „Auf den Vorschlag der KBV, den Orientierungswert um drei Prozent anzupassen, ging die Kassenseite überhaupt nicht ein, sondern wollte ihrerseits auf eine Nullrunde hinaus. Das ist kein Verhandlungsangebot, um eine Einigung zu erzielen, das ist ein Affront“, kritisierte KBV-Chef Dr. Gassen.

 

Kassen haben durch Niedergelassene Geld gespart

 

„Die außergewöhnlichen Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen während der Corona-Hochphase der vergangenen Monate spielen offenbar keine Rolle mehr“, sagte Dr. Hofmeister. „Sechs von sieben COVID-Patienten wurden ambulant behandelt. Das war für die Patienten gut und sparte den Krankenkassen nebenbei Geld, da die Krankenhäuser deutlich entlastet wurden.“ „Nach konstruktiven und gemeinschaftlich getroffenen Entscheidungen zur Verbesserung der Patientenversorgung während der Hochphase der Corona-Pandemie, geriert sich der GKV-Spitzenverband nun als knallharter Schatzhüter der Kassenfinanzen“, lautete das Fazit des KBV-Vorstands.  

 

Da in der Sitzung am Dienstag keinerlei Annährung bei den Forderungen möglich war, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. Dieser will Mitte September den Orientierungswert für 2021 festgelegen, sofern bis dahin keine Einigung auf dem Verhandlungsweg möglich ist. Die jährliche Weiterentwicklung des Orientierungswertes basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Dabei geht es vor allem darum, Kostenentwicklungen beispielsweise beim Personal zu berücksichtigen. Der Orientierungswert, der maßgeblich die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen bestimmt, beträgt aktuell 10,9871 Cent. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 13. August 2020