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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde
Zahnärzte in W-L: WHO-Empfehlung nicht nachvollziehbar und sehr bedenklich
Untersuchungen und Behandlungen beim Zahnarzt unerlässlich, gerade auch zur Sicherung der Immunabwehr
Entgegen einer aktuellen Meldung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus Genf, sprechen sich die Zahnärztekammer (ZÄKWL) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) nachdrücklich für die Einhaltung von Kontrollterminen beim Zahnarzt aus. Die WHO ist der Ansicht, dass Patienten auf Termine, die der reinen Vorsorge dienen, verzichten sollten, bis die Übertragungsrate des Corona-Virus ausreichend gesunken sei. Hintergrund für diese Empfehlung seien die Übertragungswege des neuartigen Coronavirus über Aerosole, winzige Tröpfchen in der Luft, die nicht nur beim Sprechen, sondern unter Umständen auch im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung entstehen könnten.
Die Zahnärzte in Westfalen-Lippe sehen derartige Äußerungen nach ihren bisherigen Erfahrungen mehr als kritisch. „Gerade in Zeiten einer Pandemie ist eine gesunde Mundhöhle wichtig, um Infektionskrankheiten zu vermeiden. Patienten sollen deshalb keine routinemäßigen Besuche beim Zahnarzt verschieben. Was passiert, wenn Behandlungen unterbrochen werden oder behandlungspflichtige Befunde ohne Untersuchungen übersehen und nicht behandelt werden können, sehen wir aktuell fast täglich in unseren Praxen: Nicht nur zahnmedizinische Schäden treten über kurz oder lang ein, auch Herzkreislauf-, Nieren–und Lungenerkrankungen sowie Diabetes können unmittelbar negativ beeinflusst werden. Durch effektive Absaugtechnik, antiseptische Mundspülungen, Lüftung und Einschränkungen bei einigen wenigen Verfahren kann die Aerosolbildung beherrscht und weitestgehend vermieden werden,“ erläutert Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL.
„Wir beobachten aktuell wieder eine deutliche Zunahme von zahnärztlichen Behandlungen zur akuten Schmerzbeseitigung. So nehmen beispielsweise Nerventzündungen oder akute Abszesse zu, weil viele Patienten aus Verunsicherung bei ersten leichten Symptomen nicht zum Zahnarzt gehen oder nicht zur notwendigen regelmäßigen Kontrolle erscheinen. Dadurch kommt es zur unerwünschten Verschlimmerung von Befunden und Schmerzen,“ führt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL weiter aus.
Überdies ist festzustellen, dass es in Deutschland seit Beginn der Pandemie zu keiner nachgewiesenen direkten Covid-19-Infektion in einer Zahnarztpraxis gekommen ist. Die deutschen Zahnärzte sind seit vielen Jahren aufgrund extrem hoher gesetzlich vorgeschriebener Anforderungen Experten in Sachen Hygiene und Patientenschutz. Es wurde schon vor der Pandemie zum Schutz von Patienten und Praxisteam mit entsprechender Schutzausrüstung behandelt. Zu Zeiten der Corona-Pandemie wurden überdies in allen Zahnarztpraxen effektive Maßnahmen zur zeitlichen und räumlichen Trennung der Patienten eingerichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Äußerung der WHO für die ZÄKWL und die KZVWL für deutsche Verhältnisse nicht nachvollziehbar und sehr bedenklich. Quelle: Gemeinsame PM von KZVWL und ZÄKWL am 13. August 2020