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03.08.2020 09:59 Alter: 4 yrs
Kategorie: Medizinrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis

Wann ist die Anordnung einer MPU rechtmäßig?


 

 

Wird eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nicht durch die fristgerechte Beibringung eines Gutachtens nachgewiesen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Anordnung der MPU rechtmäßig erfolgte. Darauf wies das Verwaltungsgericht Koblenz hin (Az. 4 L 487/20 und 4 L 494/20).

 

Während die Richter eine solche Anordnung bei wiederholten einfachen Verkehrsverstößen im Einzelfall als rechtswidrig einstuften, hielten sie es für rechtmäßig, einen Fahrerlaubnisinhaber bei nachgewiesenem gelegentlichen Cannabis-Konsum zur Durchführung einer MPU zu verpflichten.

 

Ein Antragsteller war wegen zweimaliger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, eines Überholvorgangs ohne Beachtung des Gegenverkehrs sowie einer Fahrt unter Alkoholeinfluss (im Zeitraum von September 2017 bis Februar 2019) zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert worden. Das Gericht hielt die Anordnung der MPU und die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht für rechtmäßig. Zwar könnten wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ausnahmsweise zu einer solchen Anordnung berechtigen, dies gelte aber nur, sofern Maßnahmen nach dem sog. Fahreignungs-Bewertungssystem (früheres Punktsystem) nicht ausreichten. Hierbei handele es sich um ein abgestuftes System, das erst ab acht Punkten einen Fahrerlaubnisentzug vorsehe. Eine vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis sei nur in eng begrenzten, besonders gelagerten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solcher Fall liege hier nicht vor. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller (dessen Fahreignungsregister fünf Punkte aufwies) nach dem Durchlaufen von präventiven Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zu verkehrsordnungsgemäßem Verhalten zurückfinde.

 

Bei einem anderen Antragsteller war durch eine Blutprobe anlässlich einer Polizeikontrolle ein zumindest gelegentlicher Cannabis-Konsum nachgewiesen worden. Das Gericht hielt hier die Anordnung der MPU und die Entziehung der Fahrerlaubnis für gerechtfertigt. Zwar verbiete sich auch in Fällen eines Cannabis-Konsums die Anordnung einer MPU, wenn der Fahrzeugführer zwischen Konsum und Fahren zu trennen wisse. Hiervon könne hier aber nicht die Rede sein. Der Antragsteller habe zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle unter akutem Einfluss von Cannabis gestanden. Zudem habe seine Blutprobe einen so hohen Wert ausgewiesen, dass schon nach statistischen Erhebungen von Beeinträchtigungen wie Antriebssteigerungen, erhöhter Risikobereitschaft sowie einer Herabsetzung der Sehschärfe mit verzögerten Reaktionen auszugehen sei. Der Antragsteller habe auch entsprechende Ausfallerscheinungen (Augenlidflattern und starkes Zittern der Hände) gezeigt. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 4. August 2020