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30.07.2020 10:11 Alter: 4 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

Grundlagen für elektronisches Zahnbonusheft

Erfolgreiche Koop von KBV und KZBV


 

 

Das bewährte Bonusheft für den Eintrag von Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis wird digital: In enger Zusammenarbeit haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ festgelegt. Patientinnen, Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.

 

„In nur sechs Monaten konnte das MIO ‚zahnärztliches Bonusheft‘ dank der erfolgreichen Kooperation mit der KZBV fertiggestellt werden. Damit liegen wir voll im Zeitplan“, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, und fügte hinzu: „Durch die standardisierte Erfassung der medizinischen Daten wird es möglich, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.“

 

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes des KZBV: „Als erstes zahnärztliches MIO wird das elektronische Bonusheft in absehbarer Zeit in die ePA integriert. Vorteile sind eine messbare Bürokratiereduktion für Praxen und zugleich mehr Transparenz für Versicherte. Davon profitiert das Zahnarzt-Patientenverhältnis, ebenso wie die bereits sehr gute Versorgungsqualität. Die Gleichung lautet: Weniger Papier in den Praxen und schnellere, optimierte Prozesse = mehr Zeit für Behandlung!“ Auch weitere digitale Leuchtturmprojekte des Berufsstandes kommen gut voran, sagte Eßer. „Erklärtes Nahziel ist es, Bürokratieentlastung in die Praxen zu bringen, indem papiergebundene Prozesse wie das Antrags- und Genehmigungsverfahren digitalisiert und entsprechende Arbeitsschritte verbessert werden.“

 

Die Digitalisierung des bislang papiergebundenen Bonusheftes bringt eine erhebliche Erleichterung für Patienten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit sich. So entfällt etwa künftig das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten bei ihrem Termin in der Praxis das Bonusheft nicht dabeihatten. Patienten können mit der neuen digitalen Anwendung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse auch einfacher nachweisen, dass sie Kontrollen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen haben, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz ihren Bonusanspruch zu wahren.

 

Quelle: KBV+KZBV-PM am 30. Juli 2020