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08.07.2020 13:47 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxismanagement

Praxisbegehung 2020 erst ab 1. Oktober

BLZK erreicht nochmalige Terminverschiebung


 

 

Presseinformation der BLZK:

 

Die in Bayern geplante Begehungsaktion „Überwachung der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen“ durch die Bayerische Gewerbeaufsicht ist aufgrund der Corona-Pandemie erneut verschoben worden. Der Starttermin für die Praxisbegehungen ist nun der 1. Oktober 2020. Dies teilte der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, der Bayerischen Landeszahnärztekammer jetzt mit.

 

„Für die bayerischen Zahnärzte ist das Entgegenkommen von Staatsminister Glauber die Bestätigung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Kammer“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er hatte sich im Juni mit zwei Schreiben an den Staatsminister mit der Bitte gewandt, die geplanten Begehungen erneut zu verschieben. Die ursprünglich ab 1. April 2020 terminierten Schwerpunktprüfungen waren wegen Kontaktbeschränkungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom geplanten Starttermin zunächst auf den 1. Juli 2020 verlegt worden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte der Kammer zugesagt, gegebenenfalls nochmals eine Neubewertung der Lage vorzunehmen.

 

Gut vorbereiten für die Praxisbegehungen

 

„Gerade während der Corona-Zeit haben sich die Hygienemaßnahmen in allen Zahnarztpraxen bewährt. Allerdings sollten die Praxen jetzt die gewonnene Zeit auch gut nutzen“, so Bergers Appell. Das Ministerium empfiehlt, dass sich Zahnarztpraxen, die aufgrund der aktuellen Lage offene Kapazitäten aufweisen, frühzeitig auf die bevorstehende Hygieneaktion vorbereiten. Die „abgestimmten Kriterien zur anstehenden Hygieneaktion“ sollten, so das Ministerium, „schon jetzt eigeninitiiert und frühzeitig überprüft und angewendet werden“. Für die BLZK unterstreicht Präsident Berger dies nachdrücklich. Bei den Begehungen werden vor allem die Einhaltung der Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) geprüft und die Umsetzung der KRINKO-/RKI-Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Die letzten schwerpunktmäßigen Überprüfungen in Zahnarztpraxen waren 2015. Turnusmäßige Prüfungen finden auch in anderen Branchen regelmäßig statt.

 

Informationsangebot nutzen

 

Das Referat Praxisführung und Medizinprodukte der BLZK bietet im Internet unter blzk.de/praxisbegehung2020 zur Schwerpunktaktion umfangreiche Informationen. Dort sind auch FAQ zur Praxisbegehung eingestellt, ebenso wie eine 13-seitige Übersicht „Praxisbegehung – auf einen Blick“. Quelle: BLZK-Info am 8. Juli 2020