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08.07.2020 10:54 Alter: 4 yrs
Kategorie: Medizinrecht

CMD „übersehen“

Krasser Verstoß gegen Behandlungsstandards


 

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Urt. v. 08.04.2020, Az. 5 U 64/16) verurteilte in einem Haftungsprozess eine Zahnärztin zur Zahlung von Schmerzensgeld i. H. v. 10.000,00 Euro sowie den Ersatz von Behandlungskosten, weil ihre fehlerhafte Behandlung eine CMD verursachte. Die Klägerin ließ sich ihre Versorgung erneuern. Ob es während der Behandlung bereits ausdrückliche Hinweise auf eine CMD gab, blieb zwischen den Parteien streitig. Auf der Karteikarte gab es jedenfalls einen auf das Ende der Behandlung datierten Eintrag "Rezept CMD". Die Klägerin bemängelte einen schiefen Biss durch die Behandlung sowie eine erhebliche akute CMD. Sie habe die Beklagte auf den verschlechterten Gesundheitszustand angesprochen. Diese habe ihr erklärt sie müsse sich „an die neuen Zähne gewöhnen". Tatsächlich leide die Klägerin wegen der CMD-Erkrankung seit Jahren unter erheblichen Muskelverspannungen.

 

Nach Auffassung des OLG hat die Beklagte gegen einschlägige Behandlungsstandards verstoßen und eine akute und schwerwiegende CMD bei der Klägerin verursacht. Sie habe deren Biss zu niedrig eingestellt, jedenfalls die Problematik gegen Ende der Behandlung erkennen müssen. U.a. sei mindestens ein CMD-Schnelltest, der lange etabliert sei, zwingend gewesen. Die Problematik sei schließlich bereits Bestandteil des Staatsexemans, mithin allgemeiner Standard.

 

Wegen dieser Anzeichen sei es nicht darauf angekommen, ob sich die Klägerin hilfesuchend an die Beklagte gewandt habe, wovon das OLG allerdings wegen des Eintrags „Rezept CMD" ausging. Die Zahnärztin hatte hierzu vorgetragen, der Eintrag müsse der Racheakt einer entlassenen Mitarbeiterin sein, die heimlich in die Praxis eingedrungen sein und die Eintragung in Schädigungsabsicht vorgenommen haben müsse. Quelle: Rechtsinformationen für Zahnärzte 11.2020 der Kanzlei heller::kanter Rechtsanwälte, Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln, mail@heller-kanter.de, www.heller-kanter.de