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07.07.2020 10:52 Alter: 4 yrs
Kategorie: Medizinrecht

Keine Werbung mit „perfekten Zähnen“

Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz


 

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 14.04.2020 einer Kieferorthopädin im Eilverfahren die Werbung untersagt (OLG Frankfurt, Az.: 6 U 219/19). Die Kieferorthopädin bewarb auf ihrer Homepage ein Zahnschienen-System u.a. mit den Aussagen: „x ist eine kostengünstige individuelle Zahnspange für Leute, die wenig Zeit haben und trotzdem perfekte Zähne haben möchten. Sie sehen sofort beim 1. Termin, welche Ergebnisse sie innerhalb von sechs Monaten erreichen können“ „...Und bald werden Sie auf Fotos deutlich schöner Lächeln."

 

Eine Wettbewerberin hat auf Unterlassung geklagt. Nach Ablehnung durch das Landgericht hatte ihre Berufung bei dem OLG Erfolg. Nach Auffassung des OLG werde mit den Aussagen fälschlich der Eindruck erweckt, dass ein Erfolg der beworbenen Behandlung mit Sicherheit erwartet werden kann. Das verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz wonach es unzulässig ist, durch Werbeaussagen den Eindruck hervorzurufen, dass ein bestimmter Erfolg „sicher" eintrete. Hintergrund dieser Regelung sei, dass es aufgrund individueller Disposition beim Patienten stets zu einem Therapieversagen kommen könne, mit dem eine Erfolgsgarantie unvereinbar sei. Der durchschnittliche Werbeadressat verstehe durch die Werbung mit perfekten Zähnen das Versprechen eines Behandlungserfolgs.

 

Auch wenn die Perfektion von Zähnen nicht gänzlich objektivierbar sei, enthalte die Werbeaussage einen objektiven Tatsachenkern, der zugleich ein Erfolgsversprechen beinhalte und nicht bloß reklamehafte Übertreibung sei. Bei Werbemaßnahmen und Internetauftritten von Ärzten bestehe eine andere Verkehrserwartung als bei Werbemaßnahmen anderer Unternehmen. Der Verbraucher bringe Ärzten ein besonderes Vertrauen entgegen und gehe daher von einer gewissen Objektivität und Zurückhaltung bei Werbeangaben aus. Quelle: Rechtsinformationen für Zahnärzte 11.2020 der Kanzlei heller::kanter Rechtsanwälte, Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln, mail@heller-kanter.de, www.heller-kanter.de