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< Newsletter „auf den punkt” 11/2020
07.07.2020 10:38 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Kurzarbeitergeld: Zuschuss mit Haken und Ösen

Progressionsvorbehalt führt zu höheren Steuern


 

 

Zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) gibt es eine Fülle detaillierter Informationen direkt bei der Bundesagentur für Arbeit, von der Bundeszahnärztekammer oder auch bei den jeweiligen Landeszahnärztekammern. Der Bezug des Kug ist steuerfrei, dennoch droht Millionen Kurzarbeitern im nächsten Jahr Ärger mit dem Finanzamt. Darauf machen Steuerberater aufmerksam. Der Ärger beginne schon damit, dass Bezieher dieser staatlichen Unterstützung zwingend eine Steuererklärung abgeben müssen. Darüber hinaus könnten Einkünfte wie das Kurzarbeitergeld auf Grund der Systematik des sogenannten „Progressionsvorbehaltes“ für einen höheren Steuersatz sorgen. Im Ergebnis würden demnach viele Kurzarbeitergeldbezieher – so die Prognose der Experten – proportional mehr Steuern zahlen müssen, obwohl sie weniger verdient haben. Da deshalb eine Flut von Bürokratieärger auf Bürger und Finanzämter zuzurollen drohe, berate der Finanzausschuss aktuell darüber, den Progressionsvorbehalt für dieses Jahr einfach zu streichen. Quelle: Mandanteninformation, Stand Juni 2020