Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Bayern: KZV begrüßt Ausweitung der kostenfreien Corona-Tests
05.07.2020 15:28 Alter: 4 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Kurzarbeitergeld auch für Azubis?

FAQ-Liste der Bundesagentur für Arbeit / Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"


 

 

Bundesagentur für Arbeit:

 

In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.

 

In der Regel sind Auszubildende aber nicht von Kurzarbeit betroffen. Der Ausbildungsbetrieb muss versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er z.B. den Ausbildungsplan umstellt oder Auszubildende in einer anderen Abteilung unterbringt. Wegen des Coronavirus haben viele Betriebe aber kaum eine andere Möglichkeit, insbesondere wenn der Betrieb geschlossen werden muss. In so einem Fall ist Kurzarbeit auch eine Option für Auszubildende. Kurzarbeitergeld kann außerdem ohne weiteres auch für Auszubildende gezahlt werden, die nach Abschluss ihrer Berufsausbildung eine versicherungspflichtige (befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Quelle: FAQs der Bundesagentur für Arbeit

 

Bundeszahnärztekammer: "Kann ich mit Auszubildenden Kurzarbeit vereinbaren? Mit Auszubildenden kann grundsätzlich keine Kurzarbeit vereinbart werden. Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen ist die Kurzarbeit auch für Auszubildende möglich. Der Ausbildungsbetrieb ist vielmehr vorrangig verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten (bspw. durch Umstellung des Lehrplans). Zu beachten ist ferner, dass Auszubildende auch für den Ausnahmefall der Kurzarbeit Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen haben (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG)". Quelle: BZÄK: „Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Bundesregierung“

 

24. Juni 2020: Kabinett beschließt Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

 

Die Maßnahmen im Überblick:

 

Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

 

Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

 

Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

 

Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

 

Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro. Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 24. Juni 2020