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< IT-Sicherheit: Ärzte fordern finanzielle Zusagen
20.06.2020 09:53 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

TI-Störung: Praxen müssen nicht zahlen

gematik klärt Kostenproblem mit IT-Dienstleistern


 

 

Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Behebung der Störung in der Telematikinfrastruktur keine Rechnung. Die gematik hat mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Finanzierung abgestimmt, wonach die Praxen sich nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen, berichtet die KBV. Laut gematik sind die Kosten für das Update des Konnektors bereits über die Pauschalen abgedeckt, die der IT-Dienstleister über den Wartungsvertrag erhält, den er mit der Praxis abgeschlossen hat. Auch für den Fall, dass zusätzliche Aufwände bei der Behebung des Schadens anfallen, erhalte der Arzt keine Rechnung. Es sei Sache des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der gematik zu klären, wer für die Kosten aufkommt. Sollten Praxen dennoch eine Rechnung erhalten, lautet die Empfehlung der gematik: Bezahlen Sie die Rechnung nicht. Ärzte sollten sie unter Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der gematik und den IT-Dienstleistern zurückweisen. 

 

Kriedel: gematik muss das jetzt so umsetzen

 

„Für uns steht damit endlich fest: Ärzte und Psychotherapeuten müssen nichts für die Behebung der TI-Störung bezahlen. Sie müssen sich in keiner Weise darum kümmern, wer denn nun für den Schaden aufkommt oder die Rechnungen bezahlt. Auch in Streitfragen sind sie außen vor“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Seit Bekanntwerden der TI-Störung vor drei Wochen hatte Kriedel immer wieder gefordert, dass der Schaden so schnell wie möglich behoben wird und dies für die betroffenen Praxen aufwandsarm und kostenfrei ist. Kriedel erwartet, dass die gematik dies jetzt so umsetzt. „Die Ärzte und Psychotherapeuten müssen sich darauf verlassen können, dass das Kostenproblem nicht bei ihnen hängen bleibt“, betonte er.

 

Konnektor-Update noch im Juni

 

Kriedel appellierte an Praxen, die noch von der aktuellen Störung betroffen sind, so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem IT-Dienstleister zu vereinbaren. Das notwendige Update per Fern- oder Vor-Ort-Wartung sollte möglichst noch in diesem Monat durchgeführt werden.

 

Praxisinformation für Ärzte

 

Zu der Kostenfrage hat die KBV eine Praxisinformation erstellt. Darin können Ärzte und Psychotherapeuten nachlesen, was die gematik dazu empfiehlt. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 19. Juni 2020