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Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Medizinrecht
Vertrauen nachhaltig erschüttert
Steuerhinterziehung eines Arztes kann zum Entzug der Approbation führen
Ein Arzt kann die Approbation verlieren, wenn er seine Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert. Denn dabei handele es sich um eine gravierende Verfehlung, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig erschüttern könne. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 13 A 296/19).
Beschluss und Begründung im Volltext finden Sie hier.
Ein Arzt hatte über viele Jahre hinweg Steuern hinterzogen. Insgesamt handelte es sich um einen Betrag von rund 155.000 Euro. Hinzu kam eine versuchte Steuerhinterziehung. Daraufhin war ihm seine Approbation entzogen worden. Das Gericht hielt den Entzug der Approbation für rechtmäßig. Bei den Steuerhinterziehungen handele es sich um ein schwerwiegendes Fehlverhalten. Der Arzt sei damit unwürdig zur Ausübung seines Berufs. Durch sein Verhalten besitze er nicht mehr das Ansehen und Vertrauen, das dafür unbedingt nötig sei. Eine solche Unwürdigkeit könne auch dann vorliegen, wenn das Fehlverhalten nicht im beruflichen Umfeld auf Missfallen stoße oder das unmittelbare Arzt-Patienten-Verhältnis betreffe. Der Mediziner habe über einen langen Zeitraum seine Einnahmen nicht bzw. nicht vollständig erklärt. Das zeuge von erheblicher krimineller Energie. Solche Steuerhinterziehungen seien schwerwiegende Straftaten. Quelle: OVG NRW, Az.: 13 A 296/19