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11.06.2020 16:46 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

TI-Störung: „Der Zustand der Unsicherheit bleibt"

KBV unzufrieden mit gematik-Beschluss


 

 

Wegen der TI-Störung dürfen den Ärzten weder Kosten entstehen noch sollen sie Rechnungen erhalten. Das ist die klare Leitlinie der KBV, die sie auch in der gematik vertritt. In der gestrigen Gesellschafterversammlung der gematik wurde aber gegen die Stimmen der KBV ein anderer Ansatz beschlossen. Der Kernsatz lautet: „Die gematik wird beauftragt, deutliche Gespräche mit den Spitzen der Dienstleister zu der Übernahme der Kosten durch die Pauschalen gem. Anlage 32 Bundesmantelvertrag zu führen mit dem Ziel, die Kosten nicht den Leistungserbringern in Rechnung zu stellen.“ Mit anderen Worten: Die gematik soll den Dienstleistern vermitteln, dass sie keine Rechnungen an die Ärzte ausstellen sollen, da die Kosten durch die Pauschalen bereits abgedeckt seien.

 

„Mit diesem Beschluss bin ich nicht einverstanden. Er löst nicht den Zustand der Unsicherheit für die Praxen“, kritisierte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. „Das ist keine akzeptable Lösung für die Praxen, die hier völlig unverschuldet von der technischen Störung in der Telematikinfrastruktur getroffen wurden“, sagte Kriedel weiter. Im Beschluss der gematik heißt es zur Finanzierungsfrage lediglich unkonkret: „Sollten in einzelnen Fällen die Kosten nicht ausreichend über die Pauschalen gedeckt werden, werden die Kosten in angemessener Höhe erstattet.“ Gemeint ist die Betriebskostenpauschale nach der TI-Finanzierungsvereinbarung: Für die Wartung der TI-Komponenten und Updates erhalten Praxen 248 Euro je Quartal.

 

„Der Beschluss schafft keinerlei Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte. Die Unsicherheiten bleiben bestehen“, kritisierte Kriedel. Die KBV fordert daher weiter, dass die Rechnung nicht an die Praxen gehen dürfe (die PraxisNachrichten berichteten). Nach Bekanntwerden der Störung in der TI hatte die Betreibergesellschaft der TI zunächst in einer Pressemitteilung zugesichert: „Die gematik hat in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium für die Betroffenen bereits Klarheit geschaffen, dass ihnen keine Kosten durch die Situation entstehen sollen und sie keine Sanktionen fürchten müssen.“ Die Praxen wurden dazu aufgerufen, möglichst schnell und vor dem Quartalswechsel mit ihrem IT-Dienstleister einen Termin zu vereinbaren.

 

Störung in der Telematikinfrastruktur

 

Bis zu 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten sind seit zwei Wochen von der Telematikinfrastruktur abgeschnitten und können den Abgleich der Versichertendaten auf der Gesundheitskarte (VSDM) nicht durchführen. Um das Problem zu beheben, muss ein Update auf dem TI-Konnektor eingespielt werden, das die gematik auf ihrer Internetseite zum Download anbietet. Ausgelöst worden sei das Problem durch einen Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur, schreibt die gematik. Die Sicherheit sei nicht betroffen. Unklar ist zurzeit, ob und in welchem Umfang die Anwendungen im Sicheren Netz weiterhin über die TI erreichbar sind.

 

gematik: Termin noch vor dem Quartalswechsel

 

Die Betreibergesellschaft rät Ärzten und Psychotherapeuten, zunächst zu prüfen, ob sie von der Störung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten betroffen sind. Ist das der Fall, empfiehlt sie, „dringend Kontakt mit dem IT-Servicepartner der Praxis aufzunehmen – auch wenn Praxen nicht sicher sind, ob sie von der aktuellen Störung betroffen sind“, heißt es in einer Pressemitteilung der gematik. Betroffene Praxen sollten mit ihrem IT-Servicepartner dann klären, ob das Problem über einen Fernzugriff oder vor Ort behoben werden kann. Der Termin, so schreibt die gematik weiter, sollte schnellstmöglich vereinbart werden und noch vor dem Quartalswechsel stattfinden. Informationen der gematik zur Störung der TI  Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 11. Juni 2020