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10.06.2020 14:44 Alter: 5 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

Corona-Pandemie führt zu Privathonorarrückgängen um 33 %

PVS Verband: Finanzielle Auswirkungen nur schwer zu kompensieren


 

 

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) hat die Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte infolge der Corona-Pandemie für April in einer repräsentativen Stichprobe erhoben. Im Durchschnitt gingen die Honorare für privatärztliche Leistungen bundesweit um knapp 33 % zurück. Einige Fachgruppen haben deutlich überdurchschnittliche Honorareinbußen zu verzeichnen.

 

Analysiert wurden die Abrechnungen von insgesamt 3571 niedergelassenen Ärzten im gesamten Bundesgebiet. Die Daten von 1056 Allgemeinmedizinern sowie von mehr als 2500 Ärzten aus zehn wichtigen Fachgruppen flossen in die Auswertung ein. Im Durchschnitt ermittelt der PVS Verband einen Rückgang um 32,62 % im Vergleich zum April des Vorjahres. „Unsere Daten zeigen, dass die HNO-Ärzte mit fast 44 % Honorareinbußen die Auswirkungen der Pandemie am stärksten zu spüren bekommen“, erläutert Stefan Tilgner, Geschäftsführer des PVS Verbandes, die Ergebnisse. „Aber auch die Hausärzte liegen mit knapp 37 % deutlich über dem Durchschnitt, das gilt auch für die Kinder- und Jugendärzte, die Honorarrückgänge von 36 % zu verzeichnen haben.“ Die Ergebnisse im Überblick:

 

  • Allgemeinmedizin/Innere: -36,91%
  • Augenheilkunde: -31,26%
  • Chirurgie: - 33,90%
  • Dermatologie: -31,52%
  • HNO: -43,98%
  • Gynäkologie: -26,71%
  • Innere Medizin: -31,55%
  • Kinder/Jugend: -35,58%
  • Orthopädie/Unfallchirurgie: -32,96%
  • Radiologie: -30,24%
  • Urologie: -30,67%
  • Durchschnitt über alle Fachgruppen: -32,62%

 

Die Ergebnisse spiegeln die erhebliche Corona-bedingte Verunsicherung der Patientinnen und Patienten und deren Ängste wider. Der PVS Verband hofft, dass mit der relativen Beruhigung der Lage auch die Arztbesuche nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. „Dies ändert jedoch alles nichts an der Tatsache, dass die finanziellen Auswirkungen des Wegbrechens von Patientenkontakten in den Praxen schon jetzt aus eigener Kraft nur schwer kompensiert werden können. Denn im Gegensatz zu anderslautenden Bekundungen wird der niedergelassene, insbesondere privatärztliche Bereich im Hinblick auf staatliche Unterstützungsmaßnahmen nach wie vor sträflich vernachlässigt. Dieses Handeln könnte sich noch bitter rächen, sollten die Einbußen existenzbedrohlich und damit strukturverändernd wirken. Hier sind alle Akteure gefragt dies zu verhindern“, mahnt Tilgner.

 

Aus diesem Grunde wird der PVS Verband seine Erhebung mit aller Intensität fortführen. Dabei wird es neben der Beschreibung des Behandlungsgeschehens in den Folgemonaten auch um die weitere Präzisierung der Ergebnisse für den April gehen. Bisher konnte der PVS Verband die Abrechnungen, die bis zum Stichtag der Erhebung Ende Mai bei den Privatärztlichen Verrechnungsstellen eingereicht worden waren, auswerten. Im Bereich der privatärztlichen Leistungen gibt es anders als bei den Kassenärzten keinen vorgegebenen Abrechnungszeitpunkt. Die Ärztinnen und Ärzte können ihre Leistungen kontinuierlich abrechnen. Daher haben die Umsätze aus der Behandlung von Privatversicherten und Selbstzahlern eine besondere Bedeutung für die Liquidität der Praxen. Quelle: PM PVS Verband am 10. Juni 2020