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Kategorie: Praxisfinanzen
Vermietung von Stellplätzen umsatzsteuerpflichtig?
FG Thüringen / Revision beim BFH eingelegt
Die Vermietung von Abstellplätzen für Fahrzeuge ist von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen. Umstritten ist, ob die Vermietung der Stellplätze damit umsatzsteuerpflichtig ist oder ob die Stellplatzvermietung als untrennbare Nebenleistung das steuerliche Schicksal der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung teilt.
Das Finanzgericht Thüringen vertritt die Auffassung, dass der Unternehmer mit der Vermietung der Stellplätze auch an Wohnungsmieter umsatzsteuerbare Leistungen erbringt, für die die Umsatzsteuerbefreiung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es an einem engen räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Wohnungsvermietung einerseits und der Vermietung der Stellplätze andererseits fehle (Az. 3 K 246/19). Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus dem Bau einer Tiefgarage zulasten des Unternehmers habe hier zu unterbleiben, weil die Stellplätze in der Tiefgarage nach Fertigstellung tatsächlich steuerpflichtig vermietet wurden. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (BFH, Az. V R 41/19). Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 8. Juni 2020