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02.06.2020 18:29 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Erklärungsfrist zu „Schutzschirm“-Verordnung abgelaufen

KZVen entscheiden unterschiedlich


 

 

Die von der Zahnärzteschaft massiv kritisierte „SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ ist per 5. Mai 2020 in Kraft getreten. Die 28-tägige Erklärungsfrist der KZVen über Annahme bzw. Ablehnung der darin enthaltenen Liquidätshilfe für Zahnärzte („Schutzschirm“) ist heute ausgelaufen. Wie Quintessence News aktuell berichtet, haben sich nach heutigem Stand die KZVen Baden-Württemberg, Bayerns, Sachsen und Westfalen-Lippe für die Annahme entschieden – zum Teil mit deutlichen Worten in Richtung Politik. Niedersachsen und Thüringen votierten für eine Ablehnung. Die KZV Hamburg habe schon vor dem Inkrafttreten der Verordnung signalisiert, dass sie diese nicht in Anspruch nehmen werde, so Quintessence.

 

Unter der Überschrift „Vertragszahnärzte lehnen „Liquiditätshilfe“ ab. – Für Zahnärzte war nur ein Kredit vorgesehen.“ veröffentlichte der Berufsverband „Zahnärzte für Niedersachsen e. V.“ (ZfN) heute folgende Bewertung: „Während Ärzten und Psychotherapeuten in dem „Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von COVID-19“ ein Schutzschirm in Form von nicht rückzahlbaren Ausgleichszahlungen zugebilligt wurde, hat die Politik den Zahnärzten bewusst – und politisch ausdrücklich gewollt – keinen Platz unter diesem Schutzschirm eingeräumt. Allein in Niedersachsen werden an gut 3.900 Praxisstandorten rund 6.600 Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie ihre mehr als 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer „Liquiditätshilfe“ in Form eines kurzfristig zurückzahlbaren Kredits abgespeist. Da hilft die zahnärztliche Selbstverwaltung der niedersächsischen Vertragszahnärzteschaft aus eigener Kraft dank der aktuellen Vertragslage schon besser und hat folgerichtig dieser „Liquiditätshilfe“ widersprochen.“ Quellen: Quintessence News und ZfN-PM am 2. Juni 2020