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29.05.2020 10:13 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

Störung bei der TI

KBV: Panne darf nicht zulasten der Praxen gehen


 

 

Eine – seit dem 27. Mai 2020 bestehende – Störung in der Telematikinfrastruktur behindert massiv den Praxisbetrieb von Ärzten und Psychotherapeuten. In vielen Praxen ist derzeit keine Verbindung in die TI und damit auch kein Onlineabgleich von Versichertenstammdaten möglich. Der Vorstand der KBV hat eine schnelle und unbürokratische Lösung gefordert. Nach einer Mitteilung der TI-Betreibergesellschaft gematik hat ein Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur zu dem Ausfall geführt. „Uns ist bewusst, welche zusätzlichen Aufwände die Betroffenen dadurch haben", erklärte Björn Kalweit, Leiter Operations bei der gematik heute in einer Pressemitteilung. „Selbstverständlich trifft die Leistungserbringer keine Schuld an der Situation.“

 

gematik: Praxen entstehen keine Kosten

 

In Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium stellt die TI-Betreibergesellschaft weiterhin fest, „dass den betroffenen Leistungserbringern kein finanzieller Schaden durch die Situation entsteht und sie keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie durch die Störung derzeit den Abgleich den Versichertenstammdaten nicht durchführen können.“ „Die Situation ist für die Praxen unzumutbar. Von daher begrüßen wir es sehr, dass die gematik so schnell reagiert hat und den Ärzten zusagt, dass ihnen keine Kosten entstehen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Wir erwarten, dass das Problem jetzt so schnell wie möglich behoben wird und die Praxen bald wieder normal arbeiten können“, erklärte Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister. Die KBV bleibe dazu im engen Austausch mit der gematik und dem BMG, sagte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

 

So unterstützt die gematik die Betroffenen

 

Die gematik bittet in ihrer Pressemitteilung die von der Störung betroffenen Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte um Mithilfe. Sie sollen sich an ihre jeweiligen IT-Dienstleister wenden beziehungsweise auf deren Internetseiten Lösungsansätze verfolgen. „Durch dort verfügbare Anleitungen werden betroffene Ärzte und Einrichtungen dabei unterstützt, Dateien hochzuladen, um die Störung zu beheben“, heißt es weiter. Dieses Update sei zwingend notwendig. "Wir brauchen nun aber eine gemeinsame Vorgehensweise, um die Störung schnell zu beheben. Hierfür sind wir auf die Mitwirkung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxen angewiesen. Unsere eindringliche Bitte daher: Bitte wenden Sie sich, wenn Sie betroffen sind, an Ihren Dienstleister-vor-Ort und nehmen mit dessen Unterstützung das Update so rasch wie möglich vor." Die gematik hat auf ihrer Internetseite Informationen für Praxen bereitgestellt, unter anderem auch ein FAQ-Papier (siehe "Mehr zum Thema"). Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ und „Ärzte Zeitung“ am 29. Mai 2020