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< Newsletter „auf den punkt” 08/2020
18.05.2020 09:53 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

„Sozialschutz-Paket II“

Erfolgreiche Verabschiedung im Bundesrat


 

 

Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem sog. Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vorsieht.

 

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

 

Erweiterte Möglichkeiten beim Hinzuverdienst: Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

 

Verlängerung des Arbeitslosengeldes: Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 18. Mai 2020