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Aktuell

< Zahnärztliches Nachbesserungsrecht
16.05.2020 19:39 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Kurzarbeit für Zahnarztpraxen hochrelevant

Bis Ende März bereits knapp 31.000 Anträge


 

 

Wie wichtig das Thema Kurzarbeitergeld (KuG) für die Gesundheitsberufe in der Corona-Krise ist, unterstreicht eine aktuelle Meldung des „ärztenachrichtendienstes“ unter Bezug auf eine der Redaktion vorliegende Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

 

Bis Ende März hatten demnach bereits mehr als 1.000 Praxen Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragt. Die große Mehrheit von ihnen (958) waren Facharztpraxen. Sie beantragten die Unterstützung für insgesamt 9.269 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei den Hausärzten beantragten im März lediglich 110 Praxen für 745 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Subvention. Ungleich härter – so der änd – habe die Corona-Krise die Zahnarztpraxen getroffen: Von ihnen beantragten nach dieser Statistik bis Ende März 4.012 Praxen das KuG für immerhin 30.963 Praxishelferinnen.

 

Die Bundesagentur weist allerdings darauf hin, dass es sich bei diesen Zahlen lediglich um „Anzeigen, noch nicht um die tatsächlich realisierte Kurzarbeit“ handele. Ende Mai sollen dann die Antragszahlen für den April vorliegen. Zuletzt hatte es – wie mehrfach hier berichtet –heftige Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben, ob Vertrags(zahn)ärzte unter den gegebenen Voraussetzungen überhaupt Zugang zum KuG erhalten dürften. Quelle: änd am 16. Mai 2020