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Kategorie: Medizinrecht, Praxismanagement
Jahrelang geduldetes Wegerecht
BGH-Urteil: Kein Anspruch aus Gewohnheitsrecht
Trotz jahrelang geduldetem Wegerecht ergibt sich kein Anspruch aus Gewohnheitsrecht auf Durchfahrt zu einem Nachbargrundstück. So urteilte der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 155/18).
Auf einem Grundstück befand sich ein Weg, den die Nachbarn benutzten, um zu ihren Garagen zu gelangen. Eine Nutzung des Weges wurde seit Jahrzehnten durch frühere Eigentümer der Grundstücke und zunächst auch durch die neue Eigentümerin des Grundstücks geduldet. Diese überlegte es sich aber anders und kündigte den Nachbarn an, den Weg zu sperren. Außerdem begann sie mit dem Bau einer Toranlage. Die Nachbarn beriefen sich auf ein bestehendes Wegerecht und verlangten, die Sperrung des Weges zu unterlassen. Das Gericht entschied, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund eines Gewohnheitsrechts durch eine Übung entstehen kann – selbst wenn diese über Jahrzehnte praktiziert wurde. Ein Wegerecht, das nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen oder als Notwegerecht bestehen. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 16. Mai 2020