Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Antibiotika: Resistenzen und fehlende Wirkstoffe gefährden Versorgung
19.05.2020 12:05 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Betriebskostenprüfung durch Mieter

Vermieter muss Originalbelege in Papierform vorlegen


 

 

Selbst wenn Vermieter ihr Büro digital organisieren, müssen sie in der Lage sein, Mietern bestimmte Dokumente in Papierform zugänglich zu machen, z. B., wenn Mieter die Nebenkostenabrechnung überprüfen wollen. Dem Mieter müssen in diesem Fall – soweit verfügbar – die Originalbelege vorgelegt werden. So entschied das Landgericht Hamburg (Az. 401 HKO 56/18).

 

Eine Mieterin wollte die Nebenkostenabrechnung überprüfen und verlangte Einsicht in die Originalbelege. Die Vermieterin verweigerte dies und führte ihr papierloses Büro als Begründung an. Ihre Originale bestünden zum einen aus gescannten Dokumenten, zum anderen handele es sich um digital bei ihrem Dienstleister gespeicherte Dateien. Belege in Papierform vernichte sie in der Regel drei Monate nach dem Einscannen. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass ein Mieter zur Prüfung von Betriebskosten einen Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege hat. Die Vermieterin müsse die Belege vorlegen, die noch im Original vorhanden seien. Gleiches gelte für die Originale, die nach dem Scannen gegebenenfalls noch nicht vernichtet worden seien. Im Übrigen müsse sie Ausdrucke gescannter Originale vorlegen. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 16. Mai 2020