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14.05.2020 15:13 Alter: 4 yrs
Kategorie: GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Gültigkeit von HKPs bei ZE verlängert

Reaktion auf Corona-Pandemie – Verlängerung bis zum 30. September 2020


 

 

Quintessence News meldet heute:

 

„Heil- und Kostenpläne (für Zahnersatz), die in dem Zeitraum vom 30. September 2019 bis zum 31. März 2020 genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich zum 30. September 2020. Für Versorgungen, die nicht bis zum 30. September 2020 durchgeführt werden können, ist ein neuer Heil- und Kostenplan zu erstellen.“ Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier. Quelle: Quintessence News am 14. Mai 2020