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Kategorie: GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement
Digital und sicher: KIM steht in den Startlöchern
Test des neuen TI-Kommunikationsdienstes in Zahnarztpraxen und KZVen angelaufen
In 16 ausgewählten Zahnarztpraxen startet die Testphase für den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen, vormals KOM-LE). Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein haben sich kürzlich erfolgreich an die Telematikinfrastruktur und KIM angeschlossen. Seit April wurden auch entsprechende technische Installationen in Zahnarztpraxen eingerichtet, die sich in den Zuständigkeitsbereichen der genannten KZVen an dem Test beteiligen. Die Funktionsfähigkeit des sicheren Mail-Systems wird dabei für den ersten Anbieter geprüft, der für den KIM-Feldtest zugelassen ist. Die Tests starten, sobald in den beteiligten Praxen elektronische Heilberufsausweise (HBA) verfügbar und einsatzbereit sind. Zuletzt waren sowohl Verzögerungen bei der Auslieferung wie auch Probleme bei der Nutzung erster Zahnarztausweise zu konstatieren. An der Lösung dieser Probleme wird derzeit gearbeitet.
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Eine funktionierende und sichere digitale Kommunikationsstruktur ist für die öffentliche Daseinsvorsorge elementar wichtig. Das gilt natürlich insbesondere auch für das Gesundheitswesen, in dem durch Digitalisierung der Austausch hochsensibler Patientendaten eine zentrale Rolle spielt. Mit dem Kommunikationsdienst KIM können Zahnarztpraxen künftig digitale Dokumente und Nachrichten schnell und zuverlässig über ein sicheres E-Mail-Verfahren austauschen. Damit ist KIM ein wichtiger Schlüsseldienst der TI. Wir haben uns als Berufsstand schon länger dafür stark gemacht, dass auch den KZVen mit KIM die sichere Kommunikation mit den Praxen ermöglicht wird.“
Mit der Installation von KIM werden in den angeschlossenen Praxen unter anderem erste Testfälle durchgespielt. Neben dem Versand von KIM-Nachrichten zwischen Praxen und KZVen testen die Praxen insbesondere auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der neuen Konnektor-Generation für die TI. Mit diesem „eHealth-Konnektor“ ist Signatur und Verschlüsselung von Dokumenten sowohl mit dem HBA als auch mit dem elektronischen Praxisausweis (SMC-B) möglich. Ebenso können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte per HBA oder SMC-B im Webportal der Test-KZVen anmelden.
Pochhammer machte hierzu deutlich, dass „der HBA essenziell für die von uns lange geforderte sichere Kommunikation und die QES ist. Wir hoffen sehr, dass zum Beginn des Wirkbetriebes von KIM und den medizinischen Anwendungen im 2. Quartal der HBA als notwendige Komponente in den Praxen einsatzbereit ist.“ Die Finanzierung zur Einführung von KIM wurde kürzlich zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband vereinbart. Die KZVen können ihren Mitgliedern künftig auch eine KZV-Abrechnung über KIM anbieten. Geplant ist darüber hinaus, das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren inklusive des elektronischen Heil- und Kostenplans über KIM umzusetzen. Zudem macht sich die KZBV dafür stark, dass auch Dentallabore als Kommunikationspartner für Praxen über KIM erreichbar sind und dass künftig die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Kassen über das System erfolgt.
Hintergrund: KIM und die Telematikinfrastruktur
KIM ist ein sicheres E-Mail-Programm, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe - mit Verschlüsselung der Daten vom Absender zum Empfänger („Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“) - medizinische Daten, wie elektronische Arztbriefe sicher austauschen können. Die Anwendung ist Teil der Telematikinfrastruktur, Deutschlands größtem Gesundheitsnetzwerk. Mit der TI sollen Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren. Informationen zur TI wie Broschüren, Leitfäden für Praxen sowie ein Erklärfilm können auf der Website der KZBV abgerufen werden. Zuletzt wurde ein neuer zahnärztlicher Leitfaden veröffentlicht, der das KIM-Verfahren erläutert. Quelle: KZBV-PM am 14. Mai 2020