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< Patienten sind in Zahnarztpraxen sicher!
12.05.2020 10:36 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxismanagement

Notwendige Praxisbesuche und Vorsorgeuntersuchungen wieder wahrnehmen

Gemeinsamer Appell von Gesundheitsminister Laumann und der Ärzteschaft


 

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (NRW) teilt mit:

 

Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag (11. Mai 2020) in Düsseldorf mit Vertretern der nordrhein-westfälischen Ärzte- und Zahnärzteschaft die Bevölkerung dazu aufgerufen, nicht weiter auf Besuche in Arzt- und Zahnarztpraxen zu verzichten oder diese unnötig zu verschieben. „Viele Menschen haben in den vergangenen Wochen zum Beispiel Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen. Angesichts einer hohen Dynamik bei der Pandemie war dies für einen begrenzten Zeitraum auch richtig. In der jetzigen Situation müssen wir allerdings auch hier wieder mit der gebotenen Sorgfalt ein Stück weit zurück in die Normalität“, sagte Laumann.

 

Denn eines sei auch klar: Wer aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehme oder sogar deutliche Krankheitssymptome ignoriere, riskiere womöglich schwere gesundheitliche Schäden. Der Appell des Gesundheitsministers an die Menschen in Nordrhein-Westfalen lautet daher: „Gehen Sie wieder in die Arzt- und Zahnpraxen, um notwendige Untersuchungen und Behandlungen durchführen zu lassen.“ Die Praxen erfüllten hohe Hygienestandards und hätten sich sehr gut auf die Patientenbesuche in Zeiten der Corona-Pandemie eingestellt.

 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Frank Bergmann, erklärte: „Es ist klar, dass es eine konkrete Perspektive für die Öffnung der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens geben muss. Dazu aber ist es notwendig, die eingeübten Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere Abstandsregelungen und Händehygiene, weiter einzuhalten. Als Kassenärztliche Vereinigung haben wir immer die Sicherheit sowohl der Patienten als auch unserer Ärzte und ihres Praxispersonals im Blick. Durch die aktuellen Lockerungen werden sich wieder mehr Patienten in den Praxen melden. Das ist gut so, denn die Regelversorgung etwa vieler chronisch Kranker darf nicht leiden. Unsere Praxen sind darauf vorbereitet, denn sie haben ohnehin die ambulante Regelversorgung auch in der Pandemie-Zeit aufrechterhalten. Wir werden die Praxen weiterhin durch die Verteilung von Schutzmaterial und vielfältige Informationen zum sicheren Betrieb in den Praxen unterstützen – zum Beispiel mit unserer Infoseite www.coronavirus.nrw .“

 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dr. Dirk Spelmeyer, ergänzte: „Die Kompetenz und die Zuverlässigkeit der ambulanten medizinischen Versorgung haben sich in der Corona-Pandemie bewährt. Sechs von sieben infizierten Patienten wurden ambulant behandelt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind für die Versorgung der Menschen unersetzlich. Wir haben gelernt, wie wir mit der Pandemie in unseren Praxen umgehen müssen – jetzt ist es Zeit, in die normale Versorgung zurückzukehren.“

 

Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärzte-Kammer Westfalen-Lippe, wies darauf hin, dass dies auch für die Kliniken und Krankenhausambulanzen gelte: „Wir müssen die kommenden drei Monate dazu nutzen, unser Gesundheitswesen vor neuen Infektionswellen im Herbst so aufzustellen, das die Behandlung aller Patientinnen und Patienten möglich sein wird. Wir dürfen nicht wie bisher auf kurze Sicht fahren, sondern brauchen eine dauerhafte Perspektive. Dazu sind langfristige Pläne und einheitliche Vorgaben notwendig, um auch regional planen zu können.“

 

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, sagte: „In unseren Praxen und Kliniken besteht die Sorge, dass Menschen derzeit aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus wichtige Arztbesuche zur Abklärung von Symptomen einer Krebserkrankung, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall verzögern und sich damit um gute Heilungschancen bringen. Es ist daher unsere Aufgabe, den Patienten unsere Schutzvorkehrungen in Kliniken und Praxen transparent zu machen, um ihnen die Angst vor Ansteckung zu nehmen. Wir kehren dabei nicht zum „Normalbetrieb“ der Vor-Corona-Zeit zurück, sondern wir gestalten in Praxen und Kliniken einen angepassten Regelbetrieb, der die Erfordernisse der COVID-19-Versorgung und der Normalversorgung in Einklang bringt.“

 

Die Vertreter der zahnärztlichen Körperschaften, Ralf Wagner (Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein), Dr. Holger Seib (Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe), Dr. Ralf Hausweiler (Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein) und Jost Rieckesmann (Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe) erklärten gemeinsam: „Patienten sind in der Zahnarztpraxis auch in Coronazeiten sicher! Die Zahnarztpraxen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland haben höchste Hygienestandards – zum Schutz der Patienten und des Praxisteams. Es gibt kaum einen Berufsstand, der nach jedem Patienten routinemäßig Flächendesinfektion nutzt, konsequent Händedesinfektion einsetzt, mit Handschuhen, Schutzbrille, Visier und Mund-Nasen-Schutz behandelt und gegenüber Infektionskrankheiten so gut aufgestellt ist wie die Zahnärztinnen und Zahnärzte. Und gerade in Zeiten einer Pandemie ist eine gesunde Mundhöhle das A&O, um Infektionskrankheiten zu vermeiden.

 

Momentan sind die Hygienemaßnahmen in der Zahnarztpraxis über die ohnehin schon sehr hohen Standards nochmals gesteigert worden, um die Patientinnen und Patienten, sowie das Praxisteam optimal zu schützen. Gerade Vorsorgetermine sollten daher wie gewohnt durchgeführt werden, um eine Karies frühzeitig zu behandeln, eine erneute Parodontitis-Erkrankung zu vermeiden aber auch, um frühzeitig Krebs in der Mundhöhle – zum Beispiel ein Zungenrandkarzinom – zu erkennen. Das alles kann und darf nicht auf Monate oder Jahre aufgeschoben werden!“

 

Zahlen zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen:

 

Anzahl der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen: 21.797 (davon in Nordrhein: 12.530, davon in Westfalen-Lippe: 9.267)

 

Anzahl der Zahnarztpraxen: rund 8.200 (davon in Nordrhein: 4.600, davon in Westfalen-Lippe: 3.600)

 

Anzahl der zugelassenen und angestellten Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten: 37.065 (davon in Nordrhein: 21.260, davon in Westfalen-Lippe: 15.805)

 

Anzahl der ambulanten ärztlichen Behandlungsfälle laut KVen: rund 131 Millionen jeweils in 2018 und 2019 (davon KV Nordrhein: rund 71 Millionen jeweils in 2018 und 2019, davon KV Westfalen-Lippe: rund 60 Millionen jeweils in 2018 und 2019)

 

Anzahl der ambulanten zahnärztlichen Behandlungsfälle laut KZVen: rund 26 Millionen in 2019, ohne private Krankenversicherung (davon KZV Nordrhein: rund 13 Millionen, davon KZV Westfalen-Lippe: rund 13 Millionen)

 

Anzahl der ambulanten ärztlichen Behandlungen (Patientinnen und Patienten) für KV Nordrhein: rund 8,2 Millionen in 2018, für KV Westfalen-Lippe: rund 9,2 Millionen (jeweils in 2018 und 2019)

 

Quelle: MAGS am 11. Mai 2020