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11.05.2020 12:02 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

KZV-NR: „Corona-Testabrechnung“


Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-NR) hat an alle Vertragszahnärztinnen und –zahnärzte in einem in der vergangenen Woche zugestellten Brief appelliert, eine Zwischenabrechnung der KCH-Daten für das II. Quartal 2020 auf den Stichtag 15. Mai 2020 zu fahren und diese der KZV zur Verfügung zu stellen. Wir veröffentlichen hier den Inhalt des Schreibens:

 

Corona-Testabrechnung / Wichtig!

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

 

die finanziellen Folgen der Corona-Krise sind erheblich. Um sie bei den anstehenden Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigen zu können, ist eine solide Datenbasis unverzichtbar. Hierzu müssen wir die Abrechnungsdaten bewerten, um eine Prognose über den künftigen Verlauf treffen zu können. Deshalb bitten wir Sie persönlich und möglichst viele Kolleginnen und Kollegen um Ihre Unterstützung: Bitte übermitteln Sie uns Ihre KCH-Abrechnungsdaten in Form einer Zwischenabrechnung – unverbindlich und ungeprüft – nur zu diesem Zweck. Die Daten sollten den 15.Mai als letzten Leistungstag beinhalten. Um Übermittlung dieser Testabrechnung auf dem elektronischen Weg bitten wir dann bis zum 17. Mai als Eingangstag in der KZV. Die Daten werden zu rein statistischen Zwecken verwendet; bitte seien Sie gewiss, dass wir diese für keine Abrechnungsprüfung verwenden. Die Frist für die Abgabe der vollständigen regulären Quartalsabrechnung für das 2.Quartal endet unverändert am 6.Juli 2020.

 

Prozedere

 

In Ihrer Praxissoftware erheben Sie die Daten, als ob das Quartal beendet sei; jedoch beenden Sie das Quartal in Ihrer Praxissoftware nicht, Sie schicken also keine Daten „in die Historie“. Loggen Sie sich im Serviceportal myKZV der KZV Nordrhein ein. Unter dem Menüpunkt ‚Abrechnung‘ -> ‚KCH Daten übertragen‘ führen Sie die bekannten Schritte durch. Nach der Auswahl der Abrechnungsdateien ist es dann wichtig im Feld Testabrechnung das Häkchen zu setzen. Anschließend erfolgt das gewohnte Hochladen der Daten zur KZV Nordrhein. Im geschlossenen Bereich unserer Seite myKZV.de finden Sie zudem zwei von Softwareherstellern zur Verfügung gestellte Anleitungen für die Durchführung einer Testabrechnung.

 

Ihre Ansprechpartner: Hotline 0211/9684-180, E-Mail: info@kzvnr.de

 

FAQ-Katalog:

 

Ist die Teilnahme verbindlich?: Nein. Die KZV Nordrhein bitte Sie aber herzlichst, die Testabrechnungen einzureichen, da eine Bewertung der Daten umso besser ist, je mehr Daten vorhanden sind. Welche Praxis sollte Daten übermitteln?: Die KZV Nordrhein freut sich über sämtliche übermittelte Daten; der Aufwand für die Praxen muss aber verhältnismäßig bleiben. Daher sollten nur die Praxen Daten übermitteln, in deren Praxissoftware sich dies leicht umsetzen lässt und die den Datentransfer alleine – also ohne Unterstützung des Softwareherstellers – vornehmen können. Werden KFO-Abrechnungsdaten ebenfalls benötigt?: Nein. Es gibt keine Corona-Testabrechnung für KFO.

 

Mit freundlichen Grüßen:

 

Ralf Wagner, Vorsitzender des Vorstandes

 

Lothar Marquardt, stv. Vorsitzender des Vorstandes

 

Andreas Kruschwitz, Mitglied des Vorstandes

 

Quelle: KZV-NR am 6. Mai 2020