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< Offener Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz
06.05.2020 10:02 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Corona: Steuerfreier Bonus für alle Arbeitnehmer möglich

Kein besonderer Leistungsbonus


 

 

Arbeitgeber haben aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, den Einsatz ihrer Angestellten mit einem steuerfreien Bonus zu belohnen. Bis zu 1.500 Euro dürfen sie ihren Beschäftigten steuerfrei auszahlen. Voraussetzung ist lediglich, dass dieser Bonus zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt wird.

 

Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Nicht nur Arbeitnehmer im Gesundheitswesen oder Einzelhandel können diesen Bonus aufgrund der besonderen Arbeitsbelastung während der Corona-Pandemie erhalten. Arbeitgeber können den Bonus auch bezahlen, um zum Beispiel die engagierte Arbeit ihrer Mitarbeiter im Homeoffice bei gleichzeitiger Kinderbetreuung wertzuschätzen. Selbst Arbeitnehmer, die gerade gar nicht arbeiten können, weil z. B. das Restaurant geschlossen ist, dürfen diesen steuerfreien Bonus vom Arbeitgeber erhalten, um beispielsweise die ausfallenden Trinkgelder zu kompensieren und den Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Denn dieser Bonus wird steuertechnisch als Unterstützungsleistung wegen der coronabedingten Ausnahmesituation angesehen und nicht als besonderer Leistungsbonus. Die Regelung ist zunächst zeitlich befristet auf Bonuszahlungen ab dem 1. März bis zum 31. Dezember 2020. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 6. Mai 2020