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< Niedersachsen: Zahnärztliche Behandlungen wieder uneingeschränkt möglich
06.05.2020 09:38 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Offener Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz

DZV-Vorsitzende Dr. Angelika Brandl-Riedel


 

 

Herrn Olaf Scholz

 

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin

 

Schutzschirm für Zahnärzte

 

Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Scholz,

 

als Vorsitzende des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V. (DZV e.V.) wende ich mich namens und in der Verantwortung für meine zahnärztlichen Kollegen und Mitglieder heute in diesem offenen Brief an Sie persönlich. Für uns Zahnärzte ist es eine Selbstverständlichkeit in diesen schwierigen durch Covid-19 geprägten Zeiten unseren zahnmedizinischen Versorgungsauftrag täglich für und an den Bürgern zu erfüllen. Jeden Tag versorgen Zahnärzte im Team mit ihren zahnmedizinischen Fachangestellten die Bürger, welche mit ihren persönlichen zahnmedizinischen Beschwerden in den Praxen vorsprechen. Sicher werden Sie mir zustimmen, dass die Zahnärzte zu den ärztlichen Gruppen zählen, die somit im engsten Kontakt zu Patienten praktizieren, die zum Teil an Covid-19 erkrankt sind oder von denen nicht bekannt ist, ob eine Coronavirus SARS-CoV-2 – Infektion bereits vorliegt. Ein Mindestabstand von 1,50 m ist nachvollziehbarer Weise hier nicht möglich. Wir arbeiten im Zentrum des möglichen Infektionsgeschehens.

 

Der Hygienestandard in zahnärztlichen Praxen wird seit Jahrzehnten zur Sicherheit von Patienten, Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachangestellten sehr hoch angesetzt. Hohe Hygienestandards bedingen allerdings auch eine hohe finanzielle Belastung, welche durch die „Corona-Pandemie bedingte“ Verknappung von Hygienemitteln sich um ein Vielfaches erhöht hat.

 

Dies sei als Grundsätzliches vorausgestellt. Nun zum Kernthema meines Schreibens:

 

Bürger erfahren durch die verschiedenen kontroversen Covid-19 - Diskussionen in den Medien ständige Verunsicherungen. Besonders kritisch wird es, wenn öffentlich davon abgeraten wird, zahnärztliche Praxen aufzusuchen, da dort eine hohe Infektionsgefahr für die Patienten bestünde! Sie gehen sicherlich mit mir konform, wenn ich erkläre, dass es diverse Zahn-Mund- und Kiefererkrankungen gibt, die unbehandelt ein erhebliches Risiko für bestimmte Patientengruppen darstellen. Nach solchen medialen Empfehlungen, Zahnarztpraxen zu meiden, ist es zusätzlich zu den pandemiebedingten rückläufigen Patientenfallzahlen zu weiteren starken Einbrüchen gekommen.

 

Die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland funktioniert hervorragend, setzt aber voraus, dass Zahnärzte funktionierende Praxen vorhalten. Nun ist es meinen Kolleginnen und Kollegen unverständlich, dass Ärzte aller Fachrichtungen durch den Schutzschirm wirtschaftliche Unterstützung zur Aufrechterhaltung ihrer Praxen erhalten, Zahnärzte davon ausgeschlossen sind und lediglich eine Liquiditätshilfe in der Verordnung festgeschrieben ist, die aber die Problematik nur in die Folgejahre verschieben wird.

 

Viele Kollegen bangen um die Existenz ihres Praxispersonals und haben enorme Sorgen, ihr Engagement in der eigenen Praxis über kurz oder lang aufgeben zu müssen. Besonders davon betroffen sind junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben und sich aufgrund der hohen finanziellen Belastungen vor dem Aus stehen sehen. Aber gerade diese Praxen sind die Zukunft der vertragszahnärztlichen Versorgung. Wir wollen weiterhin eine flächendeckende und wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung auf dem bekannten hohen Qualitätsniveau aufrechterhalten.

 

Im Namen des DZV e.V. darf ich Sie im Sinne einer zukunftsorientierten und von Vorurteilen befreiten Politik herzlich darum bitten, einen wirklichen „Schutzschirm“ für die Zahnärzteschaft aufzuspannen und Ihre Ablehnung der Lastenverteilung zwischen Zahnärzten und Krankenkassen zu überdenken. Auch wenn nun die Verordnung in Kraft getreten ist, bieten die nächsten Wochen genügend Zeit, auf gesetzlicher Grundlage entsprechende Regelungen zu verankern, die dann auch dem Ziel näherkommen, die zahnärztliche Versorgung in Deutschland langfristig auf dem hohen Qualitätsniveau aufrechtzuerhalten.

 

Dr. Angelika Brandl-Riedel

 

Vorsitzende des Deutschen Zahnärzte Verbandes e. V.