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<  Brandbrief: Sozialschutzpaket für Zahnarztpraxen gefordert
30.04.2020 15:20 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

GOZ-Extravergütung wegen erhöhter Hygienekosten

Berechnung auch für GKV-Patienten bei Privatleistungen?


 

 

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat auf ihrer Website ein FAQ zum Beschluss Nr. 34 „COVID 19 und erhöhte Hygienekosten“ des gemeinsamen Beratungsforums zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eingestellt, das Zahnärzte bei der Berechnung ihres erhöhten Hygieneaufwandes unterstützen soll. Vor dem Hintergrund des erhöhten Hygiene-Aufwandes in Zahnarztpraxen durch die Corona-Pandemie hatten sich BZÄK und PKV-Verband auf eine Hygiene-Pauschale für Schutzausrüstung geeinigt. Die Vereinbarung trat am 8. April in Kraft. Einige private Krankenversicherer vertraten allerdings zunächst die Auffassung, dass die Pauschale nur bei ausschließlich privat versicherten Patientinnen und Patienten zur Anwendung kommen sollte. Für GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung, die den weit größeren Anteil ausmachen, wollten sie die Pauschale nicht bezahlen. BZÄK und PKV-Verband konnten dies nun ausräumen und haben sich auf eine gemeinsame Formulierung von FAQ verständigt, die den Beschluss des Beratungsforums präzisieren

 

https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html

 

Die GOZ-Extravergütung wird demnach für alle privat Versicherten gezahlt. Die Vereinbarung gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Die Frage, ob der Beschluss auch für Selbstzahler ohne Inanspruchnahme einer privaten Krankenversicherung anwendbar ist, lassen die FAQ ausdrücklich offen. Die Beteiligten halten die Anwendbarkeit ausdrücklich für gerechtfertigt, sie sollte aber im Zweifel gesondert vereinbart werden. Alternativ steht für diesen Personenkreis eine Berücksichtigung der erhöhten Kosten nach § 5 Abs. 2 GOZ offen. Quelle: BZÄK-Information am 30. April 2020