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11.04.2020 17:54 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement

BW: Landesregierung rudert zurück

Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen soll widerrufen werden


 

 

Eine weitere positive Nachricht betrifft Baden-Württemberg. Dort hatte die Landesregierung – wie berichtet – ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus dahingehend geändert, dass eine drastische Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen erfolgen sollte. Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Kieferorthopädie dürften nur noch akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden, hieß es. Andere als Notfallbehandlungen seien auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. Nach jetzt vorliegenden Informationen haben die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und die KZV BW „in vielen Telefonaten“ im Laufe des heutigen Tages „folgende Zusage des zuständigen Ministers erreicht“:

 

  • Medizinisch notwendige zahnärztliche Eingriffe können weiterhin durchgeführt werden, so Minister Lucha.
  • Über das weitere Verfahren werden sich das Sozialministerium sowie KZV und LZK BW über die Ostertage verständigen.

 

Unabhängig davon fordern beide Körperschaften in einem der Redaktion von adp®-medien vorliegenden Papier eine vollständige Streichung des betreffenden Paragrafen in der o.g. Rechtsverordnung vom 9. April 2020. Quelle: adp-medien am 11. April 2020