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< KZVWL und ZÄKWL: Klarstellung für Patienten
09.04.2020 13:19 Alter: 4 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

Keine Zölle, keine Mehrwertsteuer

Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern


 

 

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die EU-Kommission am 03.04.2020 beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben. Dadurch wird die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert. Die Maßnahme betrifft Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden. Der Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem 30.01.2020. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 9. April 2020