Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Desinfektionsmittel für Zahnarztpraxen
08.04.2020 09:38 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

BZÄK: Hilfen für Zahnarztpraxen dringend nötig

Hohe Investitions- und Fixkosten


 

 

Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen im ambulanten wie stationären Bereich aufgefangen, es berücksichtigt jedoch nicht die Zahnärzte: Krankenhäuser, Vertragsärzte, Psychotherapeuten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen, wenn es durch Fallzahlrückgang zu Umsatzminderungen kommt. Eine Kompensation der immensen Verluste der Zahnärzte, bis zu 80 Prozent Einbußen werden derzeit gemeldet, ist bislang nicht vorgesehen – obwohl die Politik mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Unterstützung hingewiesen wurde. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert den Gesetzgeber dringend auf, hier umgehend zu handeln!

 

Die Zahnarztpraxen spüren die hohe Umsatzminderung durch die geringere Inanspruchnahme der Patienten besonders, denn die Zahnmedizin ist sehr ausstattungs-und personalintensiv. Die Neugründung einer Einzelpraxis kostet durchschnittlich 598.000 Euro. Eine Praxis hat sehr hohe laufende monatliche Kosten: Miete, Raten für Geräte, Hygienekosten und Materialien sowie Ausstattung. Das sind oft Fixkosten von 10.000 – 20.000 Euro pro Monat, je nach Lage und Größe. Zahnarztpraxen haben zudem im Durchschnitt 4-5 Mitarbeiter mit entsprechenden Personalkosten. „Jetzt geht es um den Erhalt der Praxen und damit um den Erhalt der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung. Wenn Zahnartpraxen - nicht zuletzt aufgrund fehlender Schutzausrüstung - nicht mehr behandeln können und in der Folge schließen müssen, wird die Versorgungslandschaft in Zeiten nach der Krise nicht mehr so sein wie zuvor“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Vor allem in ländlichen Gebieten wird dies eklatante Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Wird die Politik hier nicht zeitnah aktiv, werden die dramatischen Folgen weit über die Phase der aktuellen Krise hinaus für die Patientinnen und Patienten spürbar bleiben.“ Die BZÄK hat eine Sonderseite eingerichtet (www.bzaek.de/coronavirus), dort finden sich Informationen speziell für zahnärztliche Praxen. Die Seite wird laufend aktualisiert. Quelle: BZÄK-„Klartext“ Nr. 04/20