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< Sascha Rudat wird neuer Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“
31.03.2020 11:33 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxismanagement

FVDZ Bayern schlägt Alarm

Zahnarztpraxen werden bei der Versorgung mit Schutzausrüstung „nachrangig“ behandelt – es fehlt der Nachschub


 

 

Zahnärzte stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung von Infektionen im Mund- und Rachenbereich. Dort nistet sich das Coronavirus initial ein. Jetzt stuft der Deutsche Bundestag in seinem Gesetzespaket, das er zur Bewältigung der Coronakrise geschnürt hat, die Zahnärzte bei der Versorgung mit Schutzausrüstung als „nachrangig“ ein. Der FVDZ Bayern schlägt Alarm.

 

„Wir Zahnärzte fühlen uns in der Krise im Stich gelassen“, sagt Dr. Reiner Zajitschek, Vorsitzender des FVDZ Bayern. „Wir setzen strenge Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Instituts um zum Schutz vor Infektionen bei Patienten, Mitarbeitern/innen und Behandlern um, und jetzt werden wir in der Krise von der Versorgung mit Schutzausrüstung abgeschnitten, sollen gleichzeitig aber die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen!“ Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“, das der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 beschlossen hat, werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Von Vertragszahnärzten ist hier nicht die Rede. Die Ausführungsbestimmungen, die jetzt von den Katastrophenschutzeinrichtungen in den Landkreisen ergehen, verdeutlichen die Ausgrenzung bei der Versorgung mit Schutzausrüstung. Der FVDZ Bayern fordert aus diesem Grund die Katastrophenschutzbehörden in den Landkreisen nachdrücklich auf, die Zahnärzte bei der Versorgung mit der Schutzausrüstung – genauso wie die Ärzte – vorrangig zu bedienen.

 

Mit den HNO-Ärzten sind Zahnärzte diejenige ärztliche Gruppe, die dort arbeitet, wo das Virus sich einnistet: im Mund-, Nasen- und Rachenbereich. Aber mit Infektionsrisiken kennen sich die Zahnärzte aus, weil sie den unterschiedlichen Keimen aus diesem Bereich tagtäglich bei der Behandlung ausgesetzt sind und damit umzugehen wissen – zum Schutz von Patienten, Mitarbeitern/innen und den Behandlern. „Inzwischen kursieren Anleitungen zum Basteln von Atemschutzmasken in den sozialen Netzwerken. Wir unterstützen auch die Idee aus der KZVB, den Alkohol, der als Nebenprodukt bei der Herstellung von alkoholfreiem Bier entsteht, zum Desinfektionsmittel umzuwandeln“, sagt Dr. Zajitschek. Er bittet die Brauereien im Freistaat, ihre Kontingente zu melden: an die KZVB oder an die jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverbände in den bayerischen Bezirken. Die Politik fordert der FVDZ Bayern auf, dafür zu sorgen, dass die zahnärztliche Versorgung nicht durch den Mangel an Schutzhandschuhen, Schutzmasken und Desinfektionsmittel zum Erliegen kommt. Quelle: PM des FVDZ Bayern am 31. März 2020