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28.03.2020 19:21 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxismanagement, Zahnheilkunde
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxismanagement, Zahnheilkunde
COVID-19: Aktualisierte Informationen der BZÄK
Auch weitere praxisrelevante FAQ und Antworten
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat neue Unterlagen erstellt und Änderungen auf ihrer Website zum Coronavirus (https://www.bzaek.de/coronavirus) vorgenommen:
- Die BZÄK hat eine umfangreiche „Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler“ erstellt: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-des-bundes.html
- Der BFB hat mit fachlicher Unterstützung der BZÄK die hilfreiche „Übersicht der länderspezifischen Hilfen für Freiberufler“ erstellt https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-der-bundeslaender.html
- Die BZÄK Information „Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis" wurde überarbeitet: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Kurzarbeitergeld_in_der_Zahnarztpraxis.pdf
- Das RKI hat seine Kriterien geändert, nach denen mögliche Verdachtsfälle bewertet werden. Das Kriterium, dass Menschen in Risikogebieten gewesen sein müssen, entfällt ab sofort. Die BZÄK hat dementsprechend alle Unterlagen geändert.
- Die FAQ wurden aktualisiert bei: „Kann bei zahnärztlichen Routinebehandlungen durch routinemäßige Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Übertragung des SARS-CoV-2 vermieden werden?" und „Muss die ganze Praxis nach dem Besuch eines Infizierten schließen?": https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html
- Die Quarantäneregeln für medizinisches Personal wurden entsprechend dem RKI geändert: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/quarantaene.html
Quelle: BZÄK-Info am 27. März 2020