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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen
Kinderzahnärzte halten Akutversorgung aufrecht
Forderung nach finanzieller Unterstützung
Der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) hat an die Bundesregierung appelliert, auch Zahnarztpraxen finanziell zu unterstützen. „Bisher gilt der Corona-Rettungsschirm für Gesundheitsberufe außer für Zahnärzt*innen, obwohl auch wir den schwierigen Spagat zwischen der Fürsorgepflicht gegenüber unseren Patient*innen, Mitarbeitenden und deren Familien, der Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Not- und Akutversorgung und dem Erhalt unserer Praxen meistern müssen", sagte die BuKiZ-Vorsitzende drs. Johanna Kant am Freitag. Die Oldenburger Kinderzahnärztin fordert außerdem, dass die Praxisteams auch bei naheliegendem Verdacht auf eine Corona-Infektion getestet werden dürfen. Nach Angaben der Vorsitzenden des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte werden aufschiebbare Behandlungen abgesagt, Sprechzeiten mangels Nachfrage reduziert, akute Fälle behandelt, aber auch vorübergehend Praxen geschlossen. „In einigen Praxen ist es gelungen, spezielle Notsprechzeiten für Kinder und Patient*innen mit Handicap aufrecht zu erhalten", berichtet drs. Johanna Kant. Im Übrigen arbeiteten Zahnärzt*innen und ihre Teams grundsätzlich unter hohen Hygiene- und Schutzstandards. Um diese während der Corona-Epidemie noch weiter zu erhöhen, gibt der Bundesverband jetzt auf seiner Website zahlreiche zusätzliche Hinweise an Eltern, Kolleg*innen und das Praxispersonal (https://www.bukiz.de/themen/covid-19).
Finanzielle Not von Mitarbeitenden und Praxen abwenden
Eingeschränkte Sprechzeiten oder vorübergehende Schließungen führten zu Einkommenseinbußen, die die einzelnen Kinderzahnarztpraxen unterschiedlich träfen. „Unsere Hauptsorge gilt unseren Mitarbeiter*innen und deren Familien, die mit einem Kurzarbeitergeld von 60 bis 67 Prozent des Nettolohns vielfach nicht über die Runden kommen werden", betont Kant. Auch dazu gibt der BuKiZ ausführliche Tipps, etwa Gehalt aufstockende Hilfen oder Wohngeld zu beantragen. Natürlich könnten die Praxisinhaber*innen auf freiwilliger Basis besonders betroffenen Mitarbeitenden Differenzen zwischen dem bisherigen Nettogehalt und dem Kurzarbeitergeld ganz oder teilweise ausgleichen. „Manche werden das dringend benötigen, andere nicht. Manche Kolleg*innen werden sich in der Lage sehen, einen Zuschuss zahlen zu können, andere nicht. Individuelle Lösungen und Hilfen zur Existenzsicherung für die Zahnarztpraxen sind gefragt", meint Kant. Quelle: PM vom 27. März 2020