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< ZMK in der Coronakrise: Das „große M“ muss in den Vordergrund rücken
27.03.2020 16:25 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

Sicherstellung der zahnärztlichen Notfallversorgung von Corona-Infizierten gefährdet!

Brandbrief der KZVN an das Sozialministerium


 

 

In einem Brandbrief hatte sich der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen am 26.03.2020 an das Ministerium gewandt: Die vertragszahnärztliche Versorgung der mit dem Corona-Virus infizierten Patienten lasse sich in zahnärztlichen Praxen nicht sicherstellen, weil das Bundesgesundheitsministerium erklärt habe, dass Zahnärzte vom Bundesbeschaffungsamt keine Schutzausrüstung erhalten würden. Dies mit der Begründung, dass die Länder die Kliniken zur Versorgung Infizierter verpflichten würden. Nun hat das Sozialministerium mitgeteilt, dass der von der KZVN mehrfach dringlich vorgetragenen Bitte, die landeseigenen Kliniken anzuweisen, als Anlaufstelle für Corona-Infizierte Notfallpatienten zu fungieren, nicht entsprochen werde. Vielmehr wurde die KZVN gebeten, Schwerpunktpraxen für Notfallpatienten zu benennen und auf eigene Veranlassung entsprechende Schutzausrüstung auf dem Markt zu beschaffen.

 

In Krisenzeiten ist aber gerade eine zentrale Beschaffung sinnvoll, um chaotische Panikkäufe zu vollkommen überhöhten Preisen bei künstlich erhöhter Nachfrage zu vermeiden. Deshalb bemüht sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung um eine Beschaffung für alle Landesvereinigungen. Bis aber eine Lieferung der Schutzausrüstung erfolgt, die nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts für die Behandlung von Corona-Infizierten gefordert wird, ist eine notfallmäßige Versorgung dieser Patienten faktisch nicht möglich, ohne die eigene, vor allem aber die Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden!

 

Die niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung auch in Krisenzeiten bewusst! Allerdings muss die Politik den hierfür längst notwendigen Rahmen zur Versorgung der Patienten sicherstellen. Dazu gehört neben der Verfügbarkeit von Schutzausrüstung zwingend auch die finanzielle Absicherung der Zahnarztpraxen, so wie es für Kliniken und Ärzte vorgesehen ist. Quelle: PM der KZVN am 27. März 2020