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26.03.2020 08:52 Alter: 4 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

Risikopatienten mit Symptomen werden vorrangig getestet

RKI: Neue Testkriterien


 

 

Risikopatienten mit akuten respiratorischen Symptomen sollen vorrangig auf das Coronavirus getestet werden. Das sehen die neuen Kriterien des Robert Koch-Instituts vor, die heute offiziell bekannt gegeben wurden. Menschen ohne Krankheitszeichen sollen danach grundsätzlich nicht getestet werden, Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen ohne Vorerkrankungen nur bei ausreichender Testverfügbarkeit. Wer mild erkrankt, kein Risikopatient sei und mangels Testkapazitäten derzeit nicht getestet werden könne, solle zu Hause bleiben und Abstand zu anderen halten, stellte RKI-Präsident Prof. Lothar H. Wieler heute bei der Vorstellung der Test-Kriterien vor Journalisten klar. Zu den Fällen, die weiterhin labordiagnostisch abgeklärt werden, gehören Personen mit akuten respiratorischen Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Das bisherige Kriterium, dass ein Patient in einem Gebiet mit COVID-19-Fällen gewesen sein muss, entfällt angesichts der immer weiteren Ausbreitung des Erregers. Ein Test soll nach den neuen Kriterien auch durchgeführt werden, wenn es klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie gibt. Außerdem werden jetzt Beschäftigte in Arztpraxen, im Pflegebereich und Krankenhaus besonders berücksichtigt. Dort Tätige müssen bei akuten respiratorischen Symptomen auf das SARS-CoV-2 getestet werden. „Gerade die haus- und kinderärztlichen Praxen stehen derzeit unter einer enormen Beanspruchung. Sie sind oft die erste Anlaufstelle der Patienten. Deshalb ist es wichtig, verantwortungsvoll mit den Tests umzugehen. Es sollten keine Patienten ohne typische Symptome wie Husten oder Atemnot getestet werden“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Das RKI hatte die angepasste Kriterien bereits gestern auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die PraxisNachrichten hatten darüber berichtet.

 

RKI-Kriterien für die Testung auf SARS-CoV-2

 

Egal, ob der Patient einen Arzt per Video oder Telefon konsultiert oder in die Praxis kommt, eine der häufigsten Fragen ist: Wer wird getestet? Die Entscheidung trifft der Arzt auf Basis der Kriterien des Robert Koch-Institutes (RKI). Danach sollte eine Testung nur bei Vorliegen von Krankheitssymptomen erfolgen und zwar in diesen Fällen:

 

  1. Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen
  2. Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
  3. Klinische oder radiologische Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine andere Ursache
  4. Akute respiratorische Symptome bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung etc.) oder Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern
  5. Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptome ohne Risikofaktoren

 

Die Konstellationen 1 und 2 gelten als begründeter Verdachtsfall und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Kassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 25. März 2020