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< Niedersachsen: Gemeinsame Stellungnahme der KZVN und der ZKN
26.03.2020 08:41 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxismanagement, Zahnheilkunde

Risikogruppe Senior*innen: Aufsuchende Betreuung nur im Notfall

DGAZ rät von Routineuntersuchungen dringend ab / Mundhygiene nicht vernachlässigen


 

 

Die aktuelle COVID-19-Pandemie bedeutet für die zahnärztliche Betreuung der als Risikogruppe eingestuften Senior*innen und hier besonders der Pflegebedürftigen eine zusätzliche Herausforderung. Die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) empfiehlt deshalb dringend, Betreuer*innen noch einmal nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Mundhygiene hinzuweisen. Sie rät angesichts des herrschenden Infektionsrisikos auch dringend davon ab, routinemäßige Behandlungen oder die aufsuchende Betreuung nach § 119 SGB V weiter durchzuführen. „Die Gefahr einer von außen in Pflegeeinrichtungen oder Privathaushalte hineingetragenen Infektion ist selbst unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, wie Mundschutz, Brille, Handschuhe und dem Tragen von Einmalkitteln, einfach zu groß“, warnt der DGAZ-Landesbeauftragte in Bayern, Dr. Cornelius Haffner, alle Zahnmediziner*innen. Neben der Gefahr für die Patient*innen bestehe darüber hinaus ein großes Risiko, das zahnärztliche Team dabei selbst anzustecken.

 

„Was wir natürlich weiter leisten können und müssen, ist, notwendige Schmerzbehandlungen durchzuführen oder auch die Wiederherstellung der Kaufunktion zu gewährleisten“, so Haffner. Voraussetzung dafür sei jedoch eine entsprechende Anforderung durch die jeweilige Pflegeeinrichtung, den Patienten selbst oder das betreuerische Umfeld. Die Versorgung vor Ort könne aber nur unter Einhaltung strengster Hygienevorrausetzungen geschehen. Diese Einschränkung betreffe sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflege. Auch wenn Prävention im Zusammenhang mit dem Coronavirus das derzeit bestimmende Element sei, müssten rein prophylaktische Untersuchungen auf jeden Fall ausgesetzt werden. „Der aktuelle Fall einer Pflegeeinrichtung in Würzburg, bei dem bislang neun Menschen an dem Virus starben, sollte allen eine Warnung sein. Bei einer derart dichten Infektionskette lässt sich auch eine Eigeninfektion gar nicht ausschließen. Denn geforderte Sicherheitsabstände etwa lassen sich an solchen Orten praktisch nicht einhalten“, betont Haffner.

 

Was betreuende Zahnmediziner dagegen sehr wohl tun sollten, sei einen dringenden Appell an die Pflegekräfte und Betreuer zu richten. „Einmal mehr dürfen, trotz der zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit COVID-19, adäquate Mundhygienemaßnahmen nicht vernachlässigt werden“, fordert Haffner. „Hinlänglich bekannt ist der unmittelbare Zusammenhang zwischen der übermäßigen Bekeimung der Mundhöhle und einer Pneumonie.“ Nach einer aktuellen Studie von 2019 weisen etwa Parodontitiserkrankte ein fünffach höheres Risiko für eine Infektion mit Pneumokokken auf. Deshalb unsere dringende Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen: Sprechen Sie Ihre Klientel an und weisen Sie darauf hin, dass Mundhygiene in Zeiten von Corona sogar noch wichtiger ist als sonst schon! Quelle: DGAZ-PM vom 26. März 2020