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25.03.2020 18:49 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Niedersachsen: Gemeinsame Stellungnahme der KZVN und der ZKN

Ausbreitung der COVID-19-Infektion


 

 

Gegenwärtig beeinträchtigt die Ausbreitung der SARS-CoV-2/COVID-19-Infektion alle Lebensbereiche und somit auch die zahnmedizinische Versorgung in erheblichem Umfang. Aufgrund der sich täglich ändernden Umstände und verschiedener Presseverlautbarungen gibt es eine Verunsicherung in der Bevölkerung, verbunden mit der Frage, ob zahnärztliche Praxen weiterhin geöffnet bleiben. Niemand muss im Moment aus Gründen des Infektionsschutzes Befürchtungen beim Betreten einer Zahnarztpraxis haben. Denn seit vielen Jahren gelten in zahnärztlichen Praxen allerhöchste und ständig überwachte Hygienestandards. Schutzeinrichtungen wie Mund-Nase-Masken, Einmalhandschuhe und entsprechende Absaugvorrichtungen reduzieren die Infektionsgefahr für Patienten und das Behandlungsteam auf ein Minimum.

 

In Zweifelsfällen sollten sich Patienten vertrauensvoll an ihren Hauszahnarzt wenden, um mit ihm zusammen zu besprechen, welche Behandlungen während der Dauer der Pandemie sinnvoll oder sogar notwendig erscheinen und welche problemlos auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden können. Der Zahnarzt wird diese Entscheidung dann im Einzelfall treffen unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes anderer Patienten, seiner Praxismitarbeiter und seiner eigenen Person vor einer Infektion durch das Corona-Virus. Sollte der Patient bereits die bekannten Symptome wie trockenen Husten, Fieber oder Halsschmerzen haben, sollte er von sich aus, sofern kein akuter Schmerznotfall vorliegt, auf eine Behandlung bis zu seiner Genesung verzichten. In jedem Fall sollte er die Zahnarztpraxis rechtzeitig im Vorfeld telefonisch informieren.

 

Der Betrieb zahnärztlicher Praxen lässt sich allerdings nur solange aufrechterhalten, wie dort in jedem einzelnen Fall persönliche Schutzausrüstungen wie Handschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel usw. vorhanden sind. Aktuell sind diese Materialien aufgrund der weltweit hohen Nachfrage und Lieferengpässen teilweise nicht mehr oder nur zu deutlich überhöhten Preisen erhältlich. In dieser Situation sind die Zahnärzte dringend auf die Hilfestellung des Staates und die Unterstützung der zuständigen Ministerien angewiesen. Die vom Bundesgesundheitsministerium bereits zugesagten Lieferungen sind bisher noch nicht bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingetroffen. 

 

Die niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung auch bzw. gerade in Krisenzeiten bewusst! Allerdings muss die Politik den hierfür längst notwendigen Rahmen zur Versorgung der Patienten sicherstellen. Dazu gehört neben der Verfügbarkeit von Schutzausrüstung zwingend auch die finanzielle Absicherung der Zahnarztpraxen. Wegen der weiterhin massiven Rückgänge der Patientennachfrage kann es – je nach Dauer der Pandemie – zunehmend zu existentiellen Bedrohungen einzelner Praxen kommen; denn die fixen Kosten für Miete, Versicherungen, Personal usw. laufen fort, während die Einnahmenseite einbricht. Aus diesem Grund haben der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Präsident der Bundeszahnärztekammer den eindringlichen Appell an die Bundesregierung gerichtet, auch die Zahnärzte, wie zuvor Kliniken und Ärzte unter einen finanziellen Schutzschirm zu stellen. Schließlich kann eine dauerhafte flächendeckende zahnärztliche Versorgung durch Zahnarztpraxen nur erfolgen, wenn deren wirtschaftliche Existenz gesichert bleibt. Auch die Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Praxen muss hierbei berücksichtigt werden. Quelle: ZKN und KZVN am 25. März 2020