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29.05.2018 13:40 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Praxismanagement

Ärztliche Forderungen zur elektronischen Patientenakte (eEPA)

Beirat der beiden Ärztekammern in NRW zeigt Chancen und Bedenken auf


Der Ärztliche Beirat Telematik zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen hat eine vier Seiten umfassende Expertise für die Einführung einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten (eEPA) aufgestellt.

Im Zentrum dieser Ausarbeitung des gemeinsamen Gremiums der beiden Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe steht folgender Forderungskatalog mit elf Punkten: 

 

  1. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen/Ärzte und Patientinnen/Patienten muss auch beim Einsatz einer eEPA gewahrt bleiben.
  2. Eine eEPA darf nicht nur eine lose Sammlung von Behandlungsdokumenten sein, sondern muss die klinische Situation des Patienten in ausreichender Granularität phänomenologisch abbilden.
  3. Für jeden Eintrag bzw. jedes Dokument muss ersichtlich sein, wer, wann, in welchem Kontext dieses in die eEPA eingestellt hat.
  4. Der Einsatz einer eEPA darf nicht zu Mehraufwand in der täglichen klinischen Praxis führen; Aktionen zum Einstellen und Abrufen von Informationen müssen schnell und einfach innerhalb des Primärsystems möglich sein.
  5. Mit Blick auf die mögliche Fülle der Informationen sind den Ärztinnen und Ärzten unkomplizierte Such- und Filterfunktionen zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, schnell und effektiv die in einer konkreten Behandlungssituation relevanten Informationen zu selektieren.
  6. Es ist sicherzustellen, dass revisionssicher festgehalten wird, welche Informationen zum Zeitpunkt des Zugriffs durch einen Behandler für diesen einsehbar waren, auch wenn der Patient nachträglich die Zugriffsrechte im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung ändert.
  7. Mit Blick auf die Informationsfülle und die informationelle Selbstbestimmung des Patienten muss die haftungsrechtliche Sicherheit für die Ärztinnen und Ärzte gegeben sein.
  8. Die Rechte und Pflichten der Ärztinnen und Ärzte sowie damit verbundene Vergütungen müssen geklärt sein.
  9. Die eEPA muss in der Lage sein, Einträge in ihrem Kontext zu präsentieren.
  10. Die eEPA muss mehr als ein Archiv sein. Sie muss als Plattform mittels geeigneter Funktionen den Dialog mit dem Nutzer ermöglichen.
  11. Gegebenenfalls hinterlegte Algorithmen müssen für den Nutzer transparent und abschaltbar sein.

 

 

Das komplette Papier finden Sie hier als downloadbares Dokument.

 

Quelle: Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe