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Aktuell

< Bayern: Zahnmedizinische Versorgung trotz Corona-Pandemie sichergestellt
24.03.2020 20:02 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Aktuelle Situation: SARS-CoV-2/COVID-19-Infektionen

Gemeinsame Stellungnahme von KZV-NR und ZÄK-NR


 

 

Die Ausbreitung der SARS-CoV-2/COVID-19-Infektion beeinträchtigt unser gesellschaftliches Leben massiv. Betroffen ist auch die zahnärztliche Versorgung. Unsicherheit macht sich breit. Was muss der Patient jetzt aktuell zu einem Zahnarztbesuch wissen? Niemand muss im Moment aus Gründen des Infektionsschutzes Angst haben, eine Zahnarztpraxis zu betreten. Denn der Patient kann sich anders als in vielen anderen Lebensbereichen wie z.B. dem öffentlichen Personennahverkehr oder dem Einkauf im Supermarkt beim Besuch einer Zahnarztpraxis in Deutschland auf ein sehr hohes festgelegtes Hygieneniveau verlassen. Im Zweifelsfall sollte sich der Patient in dieser Pandemiezeit vor der Behandlung vertrauensvoll an seinen Zahnarzt wenden und individuell mit ihm abklären, ob eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist. Der Zahnarzt wird diese Entscheidung dann im Einzelfall treffen unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes anderer Patienten, seiner Praxismitarbeiter und seiner eigenen Person vor einer Infektion.

 

Sollte der Patient bereits mögliche Symptome wie trockener Husten, Fieber oder Halsschmerzen haben, sollte er außer in einem akuten Schmerznotfall von sich aus auf eine Behandlung bis zu seiner Genesung verzichten und die Zahnarztpraxis in jedem Falle entsprechend rechtzeitig im Vorfeld telefonisch informieren.

 

Zur Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Versorgung der Patienten sind die Zahnarztpraxen allerdings auf die persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe und Mundschutz und auf Desinfektionsmittel angewiesen. Diese Materialien sind zurzeit am Markt aufgrund der weltweit hohen Nachfrage und ausgefallenen Produktion aus China teilweise nicht mehr erhältlich. Hier sind die Zahnärzte dringend auf staatliche Unterstützung seitens der zuständigen Ministerien angewiesen, die vom Landes- und Bundesgesundheitsministerium auch bereits zugesagt wurde, um ihre Patienten auch weiterhin den Hygienestandards entsprechend behandeln zu können. Eingetroffen sind diese Materialien bisher jedoch nicht. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung auch bzw. gerade in Krisenzeiten bewusst. Allerdings muss die Politik den hierfür längst notwendigen Rahmen zur Versorgung der Patienten sicherstellen. Dazu gehört neben der Verfügbarkeit von Schutzausrüstung zwingend wegen eines Einbruchs der Patientennachfrage auch eine finanzielle Absicherung der Zahnarztpraxen zur Sicherung ihrer Existenz, damit die Versorgung der Patienten auf dem erforderlichen Niveau fortgesetzt werden kann und Arbeitsplätze erhalten werden können. Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der KZV Nordrhein und der Zahnärztekammer Nordrhein am 24. März 2020