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21.03.2020 10:27 Alter: 4 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Medizinrecht, Praxismanagement

Corona trifft auf Arbeitsrecht …

oder: Wie kann man dem Virus arbeitsrechtlich begegnen?


Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE PROF. DR. HALBE, ROTHFUSS & PARTNER MBB hat einen Katalog arbeitsrechtlicher Fragen und deren Beantwortung im Kontext der Corona-Pandemie zusammengestellt. In diesem Sonder-Newsletter geht es beispielsweise um folgende Probleme, die in der zahnärztlichen Praxis auftreten können:

 

  • Treffen mich als Arbeitgeber besondere Pflichten meinen Mitarbeitern gegenüber?
  • Kann ich von meinen Mitarbeitern verlangen, ohne Mundschutz und/oder ohne Handschuhe zu arbeiten?
  • Meine Arbeitnehmer möchten aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu Hause bleiben. Dürfen sie das?
  • Darf ich meine Mitarbeiter auch ggf. gegen ihren Willen nach Hause schicken, Urlaub und/oder Überstundenausgleich anordnen?
  • Ist unbezahlter Urlaub bzw. unbezahlte Freistellung die Lösung?
  • Mein Arbeitnehmer ist nicht selbst erkrankt, muss allerdings aufgrund behördlicher Anweisung zu Hause bleiben (Quarantäne). Bin ich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet?
  • Wie ist der Fall zu bewerten, dass mein Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen kann, weil sein Kind erkrankt ist?
  • Ist der Fall anders zu bewerten im Falle der Schul- oder Kitaschließung?
  • Kann ich für meine Praxismitarbeiter selbst eine Kinderbetreuung anbieten?
  • Bleibe ich zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet, wenn die Behörden eine Betriebsschließung anordnen?
  • Wie verhält es sich, wenn mein Mitarbeiter die Praxis nicht mehr erreichen kann?

 

Die Antworten finden sie hier. Quelle: RECHTSANWÄLTE PROF. DR. HALBE, ROTHFUSS & PARTNER MBB, KÖLN ▪ Im Mediapark 6A, D-50670 Köln ▪ koeln@medizin-recht.com; BERLIN ▪ Carmerstraße 2, D-10623 Berlin ▪ berlin@medizin-recht.com, www.medizin-recht.com