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< Bayern: Zahnärzte richten Notdienst unter der Woche ein
21.03.2020 10:27 Alter: 5 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Medizinrecht, Praxismanagement
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Medizinrecht, Praxismanagement
Corona trifft auf Arbeitsrecht …
oder: Wie kann man dem Virus arbeitsrechtlich begegnen?
Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE PROF. DR. HALBE, ROTHFUSS & PARTNER MBB hat einen Katalog arbeitsrechtlicher Fragen und deren Beantwortung im Kontext der Corona-Pandemie zusammengestellt. In diesem Sonder-Newsletter geht es beispielsweise um folgende Probleme, die in der zahnärztlichen Praxis auftreten können:
- Treffen mich als Arbeitgeber besondere Pflichten meinen Mitarbeitern gegenüber?
- Kann ich von meinen Mitarbeitern verlangen, ohne Mundschutz und/oder ohne Handschuhe zu arbeiten?
- Meine Arbeitnehmer möchten aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu Hause bleiben. Dürfen sie das?
- Darf ich meine Mitarbeiter auch ggf. gegen ihren Willen nach Hause schicken, Urlaub und/oder Überstundenausgleich anordnen?
- Ist unbezahlter Urlaub bzw. unbezahlte Freistellung die Lösung?
- Mein Arbeitnehmer ist nicht selbst erkrankt, muss allerdings aufgrund behördlicher Anweisung zu Hause bleiben (Quarantäne). Bin ich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet?
- Wie ist der Fall zu bewerten, dass mein Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen kann, weil sein Kind erkrankt ist?
- Ist der Fall anders zu bewerten im Falle der Schul- oder Kitaschließung?
- Kann ich für meine Praxismitarbeiter selbst eine Kinderbetreuung anbieten?
- Bleibe ich zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet, wenn die Behörden eine Betriebsschließung anordnen?
- Wie verhält es sich, wenn mein Mitarbeiter die Praxis nicht mehr erreichen kann?
Die Antworten finden sie hier. Quelle: RECHTSANWÄLTE PROF. DR. HALBE, ROTHFUSS & PARTNER MBB, KÖLN ▪ Im Mediapark 6A, D-50670 Köln ▪ koeln@medizin-recht.com; BERLIN ▪ Carmerstraße 2, D-10623 Berlin ▪ berlin@medizin-recht.com, www.medizin-recht.com