Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< BZÄK: Neue Infos für die Praxis zu Corona
18.03.2020 11:23 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik

Zahnärzte in Dänemark dürfen nur noch notwendige Behandlungen durchführen

National Board of Health gibt neue Regeln in der Zeit der Corona-Epidemie vor


 

 

Das National Board of Health in Dänemark hat am 17. März 2020 neue Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung in der Corona-Epidemie herausgegeben. Zahnärzte dürfen ab sofort und voraussichtlich bis Juni 2020 nur noch Patienten mit dringendem zahnmedizinischem Behandlungsbedarf behandeln. Präventive Maßnahmen sollen nicht mehr durchgeführt werden. Die neuen Regeln bedeuten, dass der Zahnarzt alle nicht dringenden Behandlungen wie Routineinspektionen und Zahnreinigung abbrechen muss, heißt es in der Pressemitteilung der Danish Dental Association. Zahnärzte müssen wichtige Maßnahmen wie die Behandlung von Zahn- und Mundverletzungen, Schmerzen, Infektionen, Wurzelentzündungen und schweren Fällen von Karies und Parodontitis ausführen. Dies schließt auch Schäden an Implantaten, Brücken und Füllungen sowie an bereits eingesetzten Zahnspangen ein […] Lesen Sie hier weiter. Quelle: „Quintessence News“ am 18. März 2020