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Kategorie: Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde
Coronavirus: „Schnelltests" liefern kein zuverlässiges Ergebnis
PCR-Test als Erregernachweis unverzichtbar
Aktuell angebotene „Schnelltests“ zum Nachweis des neuartigen Coronavirus liefern kein zuverlässiges Ergebnis. Die Kosten werden deshalb auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute hin. Die „Schnelltests“, die derzeit auf dem Markt sind, suchen nicht nach Erregern, sondern nach Antikörpern. Antikörper sind bei Virusinfektionen meist frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der Regel sogar erst nach 14 Tagen. Nach Einschätzung von Experten ist zudem völlig ungeklärt, ob ein positiver Antikörpertest nicht durch eine frühere Infektion mit einem anderen Coronavirus verursacht sein könnte. Daher ersetzt der „Schnelltest“ nicht den Erregernachweis durch einen PCR-Test aus einem Abstrich: Nur der Nachweis von SARS-CoV-2 selbst lässt zuverlässig den Rückschluss zu, dass eine Person zum Zeitpunkt der Untersuchung auch infiziert ist.
Testergebnis meist noch am selben Tag
Die in Deutschland entwickelte PCR-Methode (engl. Polymerase chain reaction) zum Virusnachweis gilt als der Goldstandard und ist weithin auch international etabliert. Das Ergebnis der Untersuchung liegt meist noch am selben Tag vor. Der Test wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 9. März 2020