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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet
PKV fordert „diskriminierungsfreien Zugang“ zur TI
Systemwettbewerb muss erhalten bleiben
Statement des PKV-Verbandes vom 5. März 2020:
Künftig sollen alle Patienten von digitalen Angeboten im Gesundheitswesen profitieren. Die Souveränität der Patienten über ihre Gesundheitsdaten soll gestärkt werden. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit den Referentenentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vorgelegt. Mit dem Gesetz leitet das Ministerium die nächste Etappe in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ein. Es sollen die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Telematikinfrastruktur (TI) ausgestalten. Aber auch die elektronische Patientenakte (ePA) nimmt konkretere Gestalt an.
PKV-Verband fordert die gleichberechtigte Teilhabe auch für Privatversicherte
Daher ist nach Auffassung des PKV-Verbandes ein diskriminierungsfreier Zugang zur Telematikinfrastruktur für alle Versicherten in Deutschland unabhängig von ihrem Versicherungsstatus unabdingbar. Die Belange von PKV-Voll- und Zusatzversicherten, der privat Pflegeversicherten sowie der Beihilfeberechtigten müssen zwingend berücksichtigt werden. Diese Ansicht teilt auch der Bundesrat. In der Stellungnahme zum Digitale Versorgungs-Gesetz aus dem September 2019 heißt es: „Damit alle Patienten zukünftig von den Anwendungen der Telematikinfrastruktur, wie der elektronischen Patientenakte, profitieren können, sollte sichergestellt werden, dass nicht nur der GKV-Bereich abgedeckt wird, sondern auch der PKV-Bereich.“
Rechtssicherheit schaffen: PKV-Spezifika durch gesetzliche Grundlagen anerkennen
Deshalb muss weiterhin ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, damit auch PKV-Versicherte sicher und transparent digitale Gesundheitsanwendungen nutzen können. PKV-Versicherte sollten etwa privatärztliche Abrechnungen durch die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) sowie Zahnärzte (GOZ) und das elektronische Rezept einsehen und nachvollziehen können. Weiterhin benötigt die PKV hinreichende Rechtssicherheit, um mindestens die gleichen digitalen Angebote wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) anbieten zu können. Nur dadurch kann der wichtige Systemwettbewerb im Sinne der Versicherten erhalten bleiben. Weitere konkrete Beispiele findet man in der Stellungnahme des Verbandes der Privaten Krankenversicherungzum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG)“. Quelle: PKV-Newsletter am 5. März 2020