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24.05.2018 09:32 Alter: 6 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

WEG zur Sanierung von Durchfeuchtungsschäden verpflichtet

BGH: Aufgabe aller Eigentümer


Eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft ist verpflichtet, Feuchtigkeitsschäden am Gemeinschaftseigentum zu sanieren. So entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 203/17).

 

Bei einem Gebäude, das im Eigentum einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft stand, waren die Wände im Souterrain des Gebäudes vollständig durchfeuchtet. Da die Eigentümergemeinschaft trotz zweier Gutachten, die die Ursachen in baulichen Mängeln des Gemeinschaftseigentums sahen, die Sanierung nicht durchführen wollte, klagten die drei Ladenbesitzer, die im Souterrain ihre Geschäftsräume hatten, auf Zustimmung zur Sanierung.

 

Der dazu angerufene BGH gab der Klage statt. Weise das Gemeinschaftseigentum gravierende bauliche Mängel auf, die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen, sei eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer könnten die Sanierung verlangen. Hier liege die Ursache der massiven Durchfeuchtung der Wände im Gemeinschaftseigentum. Daher sei die Sanierung (ebenso wie beispielsweise bei Mängeln des Dachs) Aufgabe aller Wohnungseigentümer.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 23. Mai 2018