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15.02.2020 11:57 Alter: 4 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Medizinrecht

Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis?

Rechtstipp von ZfN


 

 

Information unseres Kooperationspartners Zahnärzte für Niedersachsen e.V. (ZfN), Verlinkung mit freundlicher Genehmigung der Online-Redaktion von ZfN:

 

Immer häufiger werden Video-Monitoring-Systeme eingesetzt, um öffentliche Plätze zu überwachen. Aber auch in Arzt- und Zahnarztpraxen oder Apotheken werden vermehrt Kamerasysteme eingesetzt; zum Teil außerhalb von Sprechstundenzeiten, aber auch, um während der Sprechstunden, z. B. Besucher im Eingangsbereich der Praxis etc., zu beobachten. Mit der Frage, ob eine Videoüberwachung von Personen, die den öffentlichen Bereich einer Zahnarztpraxis – Wartebereich, Empfangstresen, Eingangsbereich – betreten, erlaubt ist, hatte sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu befassen. Es hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2019, AZ: 6 C 2/18, hierzu ausgeführt, dass Privatpersonen (Zahnärzte) nur unter folgenden Voraussetzungen zu einer Videoüberwachung der die Zahnarztpraxis betretenden Personen berechtigt sind: Die Videoüberwachung muss der Wahrnehmung des Hausrechts dienen oder zur Wahrung berechtigter konkret festgelegter Zwecke erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn die Interessen des Aufnehmenden stärker ins Gewicht fallen, als die Interessen des Betroffenen, vor einer Beobachtung verschont zu werden. Es ist daher im Einzelfall eine Güterabwägung vorzunehmen:

 

So hat das BVerwG ausgeführt, dass im konkreten Fall keine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefährdungslage vorliege, die eine Videoüberwachung während der Sprechstundenzeiten der Besucher rechtfertigen könnte. Das Gebäude, in dem sich die Praxis befindet, liege nicht in einem Gebiet mit erhöhtem Gefahrenpotential und es sei auch nicht vorgetragen, dass in diesem Gebiet ein erhöhtes Gefahrenpotential vorliege. Der Umstand, dass in der Praxis Betäubungsmittel und Wertsachen, wie etwa Zahngold, aufbewahrt werde, ist nicht geeignet, eine besondere Gefährdung in Bezug auf Diebstähle während der Öffnungszeiten zu begründen. […]

 

Lesen Sie hier weiter. Diese Tipps kommen von: Wencke Boldt, Fachanwältin für Medizinrecht, Hildesheimer Straße 33, 30169 Hannover, Telefon: 0511 8074995