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13.02.2020 20:37 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

KBV: PDSG schafft kein Vertrauen in die Digitalisierung

Vergütung für Finanzierung und Patientenberatung gefordert


 

 

Der Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ist aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in dieser Form für die niedergelassenen Ärzte eher eine Belastung. So werde keine Akzeptanz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen bei den Ärztinnen und Ärzten geschaffen, lautet das Fazit des KBV-Vorstands. Auf diese notwendigen Zielsetzungen erkenne er jedoch in dem Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) „keine eindeutigen Antworten“, kritisierte Gassen. „Das birgt das Risiko, dass noch mehr Vertrauen sowohl bei Ärzten als auch Patienten in die Digitalisierung verloren geht.“ 

 

Arztpraxen sind keine Lesestuben für ePA

 

„Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen erfolgreich voranzubringen, ist die Akzeptanz derjenigen entscheidend, die die ambulante Versorgung mit rund einer Milliarde Patientenkontakten jedes Jahr tragen, den Ärztinnen und Ärzten“, betonte auch KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. „Etwaige Vorstellungen, die Arztpraxen als „Lesestube“ für elektronische Patientenakten nutzen zu wollen, sind dabei absolut kontraproduktiv.“ Der dafür erforderliche Aufwand sei angesichts der ohnehin schon am Limit arbeitenden Praxen nicht zu rechtfertigen. Gassen zufolge ist die Ärzteschaft an allem interessiert, was die Versorgung verbessert und die Arbeitsabläufe erleichtert. Aber Digitalisierung könne nicht so verstanden werden, dass die Ärzteschaft Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen erledige.

 

Klare Vorgaben zur Finanzierung notwendig

 

Auf den Aspekt der IT-Sicherheit verwies Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Die Verantwortung für die IT-Sicherheit der Komponenten darf nicht auf die Arztpraxen abgewälzt werden, forderte er. „Das gilt auch für die erheblichen Kosten, die ihnen im Zuge der mit der Digitalisierung verbundenen strukturellen Veränderungen entstehen werden. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, klare Vorgaben zur Finanzierung der Strukturkosten zu setzen.“

 

Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten

 

Mit dem PDSG will der Gesetzgeber digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen. Versicherte sollen unter anderem mit einer App eRezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen künftig digital übermittelt werden. Ein wichtiger Teil der Digitalisierung ist die elektronische Patientenakte (ePA), die die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem kommenden Jahr anbieten müssen. In dem PDSG wird dazu unter anderem geregelt, wer neben dem Versicherten unter welchen Voraussetzungen auf die gespeicherten Daten zugreifen darf. Ferner ist vorgesehen, dass Ärzte Versicherte bei der Nutzung der ePA unterstützen müssen. Dafür sollen sie eine Vergütung erhalten. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 13. Februar 2020