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Aktuell

< Newsletter „auf den punkt” 09/2018
22.05.2018 15:32 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Praxismanagement

Datenschutz, TI, ZApprO etc.

Extrakt aus dem BZÄK-Klartext 05/18


Aktualisiert: Datenschutzleitfaden für die Praxis-EDV

 

BZÄK und KZBV haben ihren gemeinsamen „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“ aktualisiert und die Neuerungen bezüglich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigt. Der Leitfaden soll Praxen bei der Erfüllung der neuen Datenschutz-Anforderungen unterstützen. Er bietet einen kompakten Überblick, welche Maßnahmen in der Zahnarztpraxis für den Schutz und die Sicherheit der Patientendaten nötig sind:

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/datenschutzleitfaden.pdf

 

Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) 1/2018 zum Download verfügbar 

 

Die aktualisierte Ausgabe der Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) steht allen Zahnärzten und Studierenden auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer als PDF oder E-Book zur Verfügung.

In der aktuellen Version wurden unter anderem die Informationen über Triclosan, Zitronensäure und Ciprofloxacin aktualisiert: www.bzaek.de/iza

 

Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse in der Zahnmedizin immer noch unklar

 

Auch Zahnärzte können  mit ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Die 2014 vom Bund eingeführte „Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen“ gilt jedoch nicht für Zahnärzte: Im Gegensatz zu Ärzten und Apothekern hat es der Gesetzgeber versäumt, bei der zahnärztlichen Berufsanerkennung einheitliche Regelungen bei der Eignungs- und Kenntnisprüfung festzulegen – obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Mit der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte sollten die entsprechenden Regeln ursprünglich aufgenommen werden.

 

Die BZÄK spricht sich deshalb dafür aus, die ZApprO zügig zu verabschieden sowie die Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG), deren Pilotphase demnächst endet,  unbefristet zu unterstützen. Sie ist ein wichtiges Instrument bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen aus Drittstaaten – und auch für den Patientenschutz elementar. Mehr Infos unter: www.bzaek.de

 

Forum Zahn- und Mundgesundheit

 

Vertreter aus Wissenschaft, Fachverbänden, Politik und Wirtschaft finden sich seit 2012 zum „Forum Zahn- und Mundgesundheit“ zusammen, um den Stellenwert der Zahn- und Mundgesundheit in Deutschland zu erhöhen. Auf der Arbeitssitzung des Forums am 16. Mai wurden zwei Themen diskutiert, die Einbeziehung von Flüchtlingen in die zahnmedizinische Prävention sowie das Pilotprojekt der Universität Witten/Herdecke zur Integration von Prävention in das betriebliche Umfeld. Vertreten waren die Schirmherren Sabine Dittmar (SPD), MdB, und Dietrich Monstadt (CDU/CSU), MdB, sowie die Referenten Prof. Dr. Stefan Zimmer, Universität Witten/Herdecke, Prof. Dr. Christian Splieth und Dr. Moutaz Takriti, Universität Greifswald, zudem von der BZÄK Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und Dr. Sebastian Ziller MPH, sowie Sabine Wegener, Wrigley Oral Healthcare Program Germany. Mehr Informationen zum Forum: www.forumzahnundmundgesundheit.de bzw. 

#forumzahnmundgesundheit

 

Telematikinfrastruktur bleibt – Konnektoren bleiben wichtig

 

Gerüchte, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) würde die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie die geplante Einführung der Telematikinfrastruktur fallen lassen, dementierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erneut auf dem Frühjahrsfest von BZÄK und KZBV. Das BMG halte am Aufbau der Telematikinfrastruktur fest und werbe darum, die flächendeckende Installation der Praxiskomponenten voranzutreiben. Das sichere Gesundheitsnetz stelle die Basis für alle weiteren Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen dar. Die geplanten medizinischen Anwendungen wie Notfalldatenmanagement, eMedikationsplan oder auch ePatientenakte sollen aber so schnell wie möglich in die Praxis überführt werden.

Auf Patientenseite sollen perspektivisch Lösungen gefunden werden, wie der Patient auch ohne eGK sich z.B. via mobiler Apps Zugang zu seinen Daten verschaffen kann. Dafür notwendige alternative Authentifizierungsmethoden müssen auch hinsichtlich einer adäquaten Sicherheit bewertet werden. Entsprechende Lösungen werden z.B. für den Zugang zum ePatientenfach bei der gematik bereits angedacht.

 

Aktuelle Ausschreibung: Doktorandenförderung Versorgungsforschung

 

Das Kuratorium der Stiftung „Hufeland-Preis“ lobt die finanzielle Unterstützung von Dissertationen auf dem Gebiet der Versorgungsforschung aus, zwei Doktorarbeiten werden mit jeweils 5.000 Euro unterstützt. Zur Teilnahme berechtigt sind Doktoranden, die „Dr. med.“ bzw. „Dr. med. dent“ anstreben und die sich in ihrer Arbeit mit Versorgungsforschung befassen.

Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2018. Kontakt für Rückfragen: Tel.: 0221/14830785, patrick.weidinger@aerzteversicherung.de. 

In der Hufeland-Stiftung sind BZÄK, Bundesärztekammer, die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. neben der Stifterin, der Deutschen Ärzteversicherung, vertreten.

 

Quelle: BZÄK-Klartext 05/2018 vom 22. Mai 2018